Die Arbeit im Homeoffice ist in diesem Jahr steuerlich attraktiver geworden. Unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer vorliegt und das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit darstellt, kann der Steuerpflichtige nun für jeden Kalendertag eine Tagespauschale von 6 Euro, höchstens 1.260 Euro pro Kalenderjahr, als Werbungskosten geltend machen.
BMF-Schreiben bestätigt Ansatz der Tagespauschale als Werbungskosten bei mehr als 50prozentiger Tätigkeit im Homeoffice
Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 15. August zu den Neuregelungen Stellung genommen. Hiernach ist die Tagespauschale nur als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige an dem Kalendertag die berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausübt und an diesem Tag auch nicht ins Büro fährt, wo er einen Arbeitsplatz hat. Überwiegend arbeitet der Steuerpflichtige in der Wohnung, wenn er mehr als die Hälfte der tatsächlichen Arbeitszeit des Tages in der Wohnung arbeitet. Das gilt auch, wenn er an dem Tag einen Auswärtstermin hat. Er kann dann zusätzlich Reisekosten absetzen. Im Normalfall kann nur entweder die Homeoffice-Pauschale oder die Kosten der Fahrt ins Büro angegeben werden, nicht beides.
Der Steuerpflichtige muss die Arbeitstage aufzeichnen, an denen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Tagespauschale erfüllt sind. Sie kann aber lediglich einmal pro Tag geltend gemacht werden, auch wenn der Steuerpflichtige am gleichen Tag mehrere Tätigkeiten ausübt, etwa als Angestellter und Nebenberufler. Zur Vereinfachung kann der Steuerpflichtige die Tagespauschale nur einer Tätigkeit zuordnen.
Maria Ikhlas
Managerin, Tax
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steht nur das Homeoffice zur Verfügung, kann die Pauschale immer angesetzt werden
Etwas anderes gilt, wenn dem Steuerpflichtigen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wie dies zum Beispiel bei Lehrerinnen und Lehrern der Fall ist. Die können die Tagespauschale auch geltend machen, wenn die Tätigkeit in der Wohnung nicht zeitlich überwiegt.
Die Fahrtkostenpauschale kann steuerlich attraktiver sein
Insgesamt geht die Tendenz bei vielen Unternehmen wieder zurück in die Präsenzarbeit. Für viele Steuerpflichtige wird dann die Geltendmachung der Fahrtkostenpauschale mehr steuerliche Vorteile bringen als die Jahres- und Tagespauschalen für den häuslichen Arbeitsplatz.