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Mit Green Bonds können Unternehmen ökologische Projekte finanzieren und gleichzeitig ihr Engagement für Nachhaltigkeit demonstrieren. Eine Besonderheit dieser „grünen Anleihen“ liegt in ihrem sogenannten "Greenium"  - ein an „Premium“ angelehnter Begriff, der einen Preisvorteil gegenüber einer gewöhnlichen Anleihe verdeutlichen soll. Aufgrund der Popularität bei Investoren können Green Bonds teilweise mit niedrigeren Zinsen platziert werden und sind schneller überzeichnet. Mit der neuen EU-Regulierung und der geschützten Bezeichnung „EU Green Bond“ (EuGB) ist ein weiterer Schub für diese Finanzierungsform zu erwarten.

Definition Green Bonds

Green Bonds sind Anleihen, bei denen der Verwendungszweck eindeutig „grünen“ Projekten zugeordnet sein muss. Green Bonds haben sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt; Deutschland ist zum größten Markt in Europa herangewachsen.

Greenium-Effekt steigt mit Glaubwürdigkeit

Studien zeigen, dass Green Bonds mit bis zu 19 Basispunkten niedrigeren Zinsen erfolgreich emittiert werden können. Der Greenium-Effekt ist demnach besonders ausgeprägt bei Anleihen, die durch strenge Überprüfungen als besonders glaubwürdig im Hinblick auf den Nachhaltigkeitsnutzen eingestuft werden.

Weitere Vorteile:

  • Unternehmen, die Green Bonds ausgeben, bekennen sich klar zu nachhaltigem Handeln. Das kann zu einer verbesserten Unternehmensreputation führen.
  • Durch die Emission von Green Bonds können Unternehmen eine neue, umweltbewusste Investorenbasis erreichen, die gezielt nach Möglichkeiten sucht, Geld nachhaltig anzulegen.

EU Green Bonds: Der neue Standard mit Güteversprechen

Mit der Einführung des EU Green Bond Standards (Verordnung 2023/2631, gilt ab dem 21. Dezember 2024) hat die Europäische Union einen großen Schritt zur Förderung grüner Finanzierungen unternommen. Dieser Standard legt klare Kriterien fest, nach denen Anleihen als „EU Green Bond“ klassifiziert werden können, basierend auf ihrer Ausrichtung an der EU-Taxonomie für nachhaltige Geldanlagen.

Emittenten von Green Bonds, die die Bezeichnung „EU Green Bond“ verwenden wollen, müssen umfassende Transparenz bieten, einschließlich der Veröffentlichung von Prospekten, Fact Sheets sowie Allokations- und Wirkungsberichten.  

Die Finanzaufsicht BaFin wird prüfen, ob Emittenten in Deutschland den Transparenz- und Informationspflichten nachkommen. 

Die Emission nach dem EU Green Bond Standard ist freiwillig. Daneben können Green Bonds weiterhin nach den Leitlinien der International Capital Market Association (ICMA) emittiert werden. Jedoch sehen diese keine einheitliche Definition ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten vor.

Grüne Finanzierung: Darauf kommt es an

Um erfolgreich grüne Finanzierungen zu managen, sollten Unternehmen folgendes beachten:

  1. Einerseits ist es notwendig, eine grüne DNA zu entwickeln, was bedeutet: Nachhaltigkeit und Umweltschutz in der Unternehmenskultur verankern und in sämtliche Geschäftsprozesse integrieren. 
  2. Andererseits sollte eine passgenaue Finanzierungsform identifiziert werden. Neben der Entscheidung für ein Label oder eine ESG-Struktur (z. B. Green Bonds vs. Sustainability Linked Bonds) bietet der Markt viele Instrumente, die für nachhaltige Finanzierungen genutzt werden können (unter anderem Loans, Schuldscheine, Factoring). 

Fällt die Entscheidung für EU Green Bonds, sollte das Augenmerk zudem auf guter Vorbereitung und transparenter Kommunikation liegen.

Die wichtigsten Schritte eines EU-Green-Bond-Emittenten

Vor der Emission:

  • Entwicklung eines Factsheets, wie die Emission des EU Green Bond zur Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten beitragen wird (unter anderem: Umweltstrategie, beabsichtige Erlösverwendung, die Festlegung und Auswahlverfahren grüner Projekte oder die geschätzte Umweltauswirkung), der einem Pre-Issuance Review durch einen externen Prüfer unterliegt und zu veröffentlichen ist. 

Nach der Emission:

  • Bis zum Zeitpunkt der vollständigen Erlösverwendung haben Emittenten einen jährlichen Allocation Report über die taxonomiekonforme Erlösverwendung zu erstellen, für den ein verpflichtender Post-Issuance Review nicht vorgesehen ist. 
  • Nach vollständiger Erlösverwendung unterliegt der Allocation Report dem Post-Issuance Review durch einen externen Prüfer. 
  • Nach vollständiger Erlösverwendung müssen Emittenten mindestens einmal während der Laufzeit über die erzielten Umweltauswirkungen berichten. Hierfür müssen sie einen Impact Report erstellen und veröffentlichen. Der Impact Report unterliegt keinem Post-Issuance Review.

Unser Rat: Ein freiwilliger Post-Issuance Review des Impact Reports könnte zu mehr Transparenz führen, ein Beweis für eine konsequente Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sein und Greenwashing reduzieren.

Abzusehen ist, dass die Verordnung zu einem erhöhten Ressourcen- und Zeitaufwand bei den Emittenten führen wird. Dem Aufwand stehen die Vorteile der „EU-Green Bonds“ gegenüber, insbesondere die hohe Glaubwürdigkeit und Transparenz. Aufgrund der strengen Regulierung dürfte das Marktinteresse an diesen Anleihen weiterwachsen, wodurch sich der Greenium-Effekt vergrößern könnte.