Börsennotierte Unternehmen mit Sitz in Deutschland sind nach dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz verpflichtet, ab 2025 erstmalig Informationen über die Identität ihrer Aktionäre an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Dazu gehören unter anderem Angaben zu Namen, Adresse, Geburtsdatum, Steuernummer, Mailadresse, Stückzahl der gehaltenen Anteile sowie Beginn der Beteiligung.
Die Meldung muss zum Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses, in der Regel die Hauptversammlung, unverzüglich erfolgen. Die Aktionäre müssen über die Meldung informiert werden. Bei Verletzung der Meldepflicht sind aktuell (Stand März 2024) noch keine Bußgelder vorgesehen, diese sind aber in Planung. Unternehmen drohen zudem Reputationsschäden.