Steuerrecht kann hart sein. Das musste jüngst eine Steuerpflichtige erfahren: Ihr verstorbener Ehemann hatte ihr das hälftige Eigentum an dem gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus vererbt. Kurze Zeit später musste die Frau aus dem Haus ausziehen – aufgrund einer psychischen Erkrankung, die durch den Tod des Partners mit ausgelöst wurde.
Aus diesem Grund wurde ihr – nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 10. Dezember 2020) – die steuerfreie Übertragung des Eigenheims versagt. Diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof widersprochen (Urteil vom 1. Dezember 2021).