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Bei thesaurierenden Investmentfonds und bei Investmentfonds mit sehr geringen Ausschüttungen sollen die Anleger:innen jährlich einen fiktiven Mindestertrag, die sogenannte Vorabpauschale, versteuern. Üblicherweise passiert das am ersten Werktag des neuen Kalenderjahres  - meist der 2. Januar. 

Basiszins steigt für 2023 auf 2,55 Prozent für 2023

Die Höhe der Vorabpauschale richtet sich im Wesentlichen nach dem vom Bundesfinanzministerium festgestellten Basiszins des abgelaufenen Kalenderjahrs. Für die Jahre Nachdem die i2021 und 2022n den Jahren 2022 und 2023 lag die zu versteuernde Vorabpauschale wegen des jeweils negativen Basiszinses der Jahre 2021 und 2022 bei null Prozent lag  - nun , hat das Bundesfinanzministerium für das Jahr 2023 einen Basiszins von 2,55 Prozent festgestellt. Die am 02.01.2024 grundsätzlich zu versteuernde Vorabpauschale liegt damit bei 1,785 Prozent. 

Ausschüttende Investmentfonds - eine Alternative?

Dabei müssen Anleger:innen beachten: Wenn der Investmentfonds im Laufe des Jahres 2023 keine Ausschüttungen geleistet hat und mindestens eine Wertsteigerung in dieser Höhe aufweist, gilt die Vorabpauschale den Anleger:innen zum 02.01.2024 in dieser Höhe als zugeflossen. Es fallen also Steuern an.

Wer in den letzten Jahren bislang wegen der sehr geringen beziehungsweise faktisch ausgesetzten Vorabpauschale auf thesaurierende Investmentfonds gesetzt habent, könnten diese Entscheidung zukünftig mit Blick auf die erhöhten VorabpPauschalen überdenken und wieder stärker auf ausschüttende Investmentfonds setzen.

Hierzu ein Beispiel: Der Ein Anleger hielt bislang Anteile eines thesaurierenden Investmentfondsanteile im Wert von 100.000 Euro. In den Jahren 2022 und 2023 war dies gegenüber ausschüttenden Fonds vorteilhaft, da die Vorabpauschale und damit die Besteuerung bei Nnull war lag. Im Jahr 2024 wirdhat er jedoch am 2. 2.1.2024 Januar eine Vorabpauschale von 1,785 Prozent, also 1.785 Euro, zu versteuern haben  - sofern diese vom tatsächlichen Kursgewinn des Jahres 2023 gedeckt ist. Hätte er einen Investmentfonds mit einer Ausschüttung im Frühjahr 2023 von 1,5 Prozent gehalten, so hätte er in 2023 1.500 Euro und im Jahr 2024 nur noch 0,285 Prozent, also 285 Euro, zu versteuern  - und damit in Summe nicht mehr, selbst dann, wenn der Sparerpauschbetrag durch andere Erträge bereits vollständig ausgeschöpft war, in Summe nicht mehr zu versteuern.

Der KPMG Steuertipp