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Die Kurse von Kryptowährungen wie Bitcoin schwanken stark. Wer zum richtigen Zeitpunkt kauft, kann hohe Gewinne erzielen. Unklar war bisher jedoch, wie diese versteuert werden. Nun hat der Bundesfinanzhof für Klarheit gesorgt und so manchen Anleger:innen eine Freude bereitet: Unter gewissen Umständen sind Gewinne in diesem Bereich nun steuerfrei. 

BFH bestätigt: Gewinne sind steuerpflichtig - mit Einschränkungen

Vereinzelte Finanzämter waren schon früh der Auffassung, dass Krypto-Gewinne steuerpflichtig sind. Das Bundesfinanzministerium bejahte die Steuerpflicht dennoch erst im Jahr 2022. Gegen diese Einschätzung wurde zwar geklagt, doch mit dem Urteil vom 14. Februar gab der BFH der Finanzverwaltung schlussendlich recht. Wie das Gericht feststellte, sind Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen steuerpflichtig. 

Wer auf die Spekulationsfrist achtet, kann Steuern sparen

Dies gilt allerdings nicht ohne Einschränkungen. Denn Steuern fallen nur an, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Überschreitet man diese Spekulationsfrist, ist der Verkauf immer steuerfrei. Entscheidend ist somit, wann verkauft wird. Ob ein Jahr abgelaufen ist, muss auf den Tag genau bestimmt werden. Die Nachweispflicht liegt dabei beim Steuerpflichtigen. Wer also etwas Geduld hat, erhält die Gewinne steuerfrei. 

Zusätzlich sind Verluste absetzbar

Im Gegenzug dazu sind Verluste absetzbar, wenn die Währungen kürzer als ein Jahr gehalten wurden. Sie sind dann mit Gewinnen von Spekulationsgeschäften verrechenbar, also neben Kryptowährungen etwa mit Kunst, Edelmetallen oder Immobilien, sofern die Immobilie innerhalb von zehn Jahren verkauft wurde. Nicht verrechnen lassen sich dagegen Gewinne aus Aktien, Fonds und Zinsen.