Private Unternehmen, die den Schritt an die Börse wagen, müssen vor der Erstnotierung ihrer Aktien viel Zeit dafür aufwenden, den Börsengang zu planen und durchzuführen. Es gilt, gesetzliche und behördliche Anforderungen zu erfüllen.
Neben strategischen und wirtschaftlichen Themen sollte auch geklärt werden, wie die künftige Finanzberichterstattung gestaltet wird, insbesondere was Form und Inhalt der Publikationen betrifft.
Unterschiedliche Publikationsformen von Finanzberichten: Welche passt zu meinem Unternehmen?
Unternehmen, die im Prime Standard - also im Segment mit den höchsten Anforderungen - gelistet sind, können entscheiden, ob sie für das erste und dritte Quartal ihrer Geschäftsjahre eine verhältnismäßig kurze Quartalsmitteilung oder einen umfangreichen, detaillierten Quartalsfinanzbericht veröffentlichen, der der Halbjahresberichterstattung ähnelt.
Daher stellen sich viele Unternehmen, die neu an der Börse sind, die Frage, welche der beiden Publikationsformen für sie am besten passt.
Unsere Analyse „Finanzberichte nach Börsengängen: wie und wann?“ gibt einen Überblick darüber, welche Formen der Finanzberichterstattung es gibt und welche Fristen es einzuhalten gilt.
Analyse der Finanzberichterstattung der DAX-40-Konzerne
Wir haben den Umgang mit den beiden Publikationsformen empirisch ausgewertet, die aus unserer Sicht im Hinblick auf Form, Tiefe und Publikationsfristen wichtig sind. Die Stichprobe basiert hinsichtlich der Frage „Quartalsbericht oder Quartalsmitteilung?“ auf den Berichten und Mitteilungen der DAX-40-Unternehmen zum ersten Quartal 2022.
Großteil der DAX-40-Konzerne veröffentlicht kurze Quartalsmitteilungen
Die Analyse zeigt, dass 75 Prozent der DAX-40-Unternehmen kurze Quartalsmitteilungen veröffentlichen. Nur 25 Prozent veröffentlichen Quartalfinanzberichte. Die Emittenten profitieren bei Quartalsmitteilungen von einem deutlich geringeren Verwaltungsaufwand.
Börsenneulinge halten Fristen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) kaum ein
Eine weitere Erkenntnis: Nur eine Minderheit der Unternehmen, die neu an der Börse ist, hält die DCGK-Fristen bei der Publikation des ersten Zwischenberichts ein. Welche Gründe das hat, lesen Sie hier.