Unternehmen werden verstärkt zur Abführung von Quellensteuer herangezogen. Wesentliche Gründe dafür sind digitale Geschäftsprozesse und Unternehmensabläufe sowie grenzüberschreitende Aktivitäten und Strukturen. Doch auch ein Umdenken in der Gesellschaft trägt dazu bei. Während Praktiken zur Gewinnverlagerung ins Ausland noch bis vor Kurzem zumindest toleriert wurden, gibt es inzwischen eine zunehmend kritische öffentliche Diskussion darüber. Hinzu kommt, dass die Komplexität der Quellensteuer-Sachverhalte und deren steuerliche Beurteilung durch neue Regularien wie dem Entwurf zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) nochmals zunimmt. Außerdem verstärkt aktueller Handlungsbedarf den Druck auf Unternehmen: Da geplant ist, die Anforderungen an die Quellensteuerreduktion zu verschärfen, sollten Unternehmen ihre internationalen Strukturen, insbesondere bei Dividendenzahlungen, überprüfen. Auch bei der Quellensteuerbelastung für Lizenzzahlungen zwischen ausländischen Gesellschaften für geistiges Eigentum (Intellectual Property, IP), das im deutschen Patentrecht eingetragen ist, sind Unternehmen unter Zugzwang. Hier endet die Möglichkeit zum vereinfachten „Glattziehen“ der Vergangenheit im Dezember 2021. Wer die Quellensteuern nicht im Griff hat – entweder durch eine Freistellungsbescheinigung oder das Einbehalten und Abführen an die Finanzbehörde –, kann in Haftung genommen werden.
Es drohen Mehrfachbesteuerungen, die bei Quellensteuersätzen von beispielsweise 25 Prozent ein ernst zu nehmendes Kostenrisiko sind.
Ziel jedes Unternehmens sollte es daher sein, strukturiert die Quellensteuer-Anwendungsfälle zu untersuchen und für die unternehmensrelevanten Tatbestände einen Prozess aufzusetzen, der die Abführung sicherstellt.