Unternehmen werden verstärkt zur Abführung von Quellensteuer herangezogen. Wesentliche Gründe dafür sind digitale Geschäftsprozesse und Unternehmensabläufe sowie grenzüberschreitende Aktivitäten und Strukturen. Doch auch ein Umdenken in der Gesellschaft trägt dazu bei. Während Praktiken zur Gewinnverlagerung ins Ausland noch bis vor Kurzem zumindest toleriert wurden, gibt es inzwischen eine zunehmend kritische öffentliche Diskussion darüber. Hinzu kommt, dass die Komplexität der Quellensteuer-Sachverhalte und deren steuerliche Beurteilung durch neue Regularien wie dem Entwurf zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) nochmals zunimmt. Außerdem verstärkt aktueller Handlungsbedarf den Druck auf Unternehmen: Da geplant ist, die Anforderungen an die Quellensteuerreduktion zu verschärfen, sollten Unternehmen ihre internationalen Strukturen, insbesondere bei Dividendenzahlungen, überprüfen. Auch bei der Quellensteuerbelastung für Lizenzzahlungen zwischen ausländischen Gesellschaften für geistiges Eigentum (Intellectual Property, IP), das im deutschen Patentrecht eingetragen ist, sind Unternehmen unter Zugzwang. Hier endet die Möglichkeit zum vereinfachten „Glattziehen“ der Vergangenheit im Dezember 2021. Wer die Quellensteuern nicht im Griff hat – entweder durch eine Freistellungsbescheinigung oder das Einbehalten und Abführen an die Finanzbehörde  –, kann in Haftung genommen werden.

Es drohen Mehrfachbesteuerungen, die bei Quellensteuersätzen von beispielsweise 25 Prozent ein ernst zu nehmendes Kostenrisiko sind.

Ziel jedes Unternehmens sollte es daher sein, strukturiert die Quellensteuer-Anwendungsfälle zu untersuchen und für die unternehmensrelevanten Tatbestände einen Prozess aufzusetzen, der die Abführung sicherstellt. 

Auf einen Blick: Mögliche Quellensteuer-Sachverhalte

Zweistufige Beteiligungsstruktur im Ausland

In Zukunft entfällt beispielsweise die Quellensteuer-Entlastung, wenn der Entlastungsanspruch für Dividenden auf zwei verschiedenen Anspruchsnormen basiert. 

Im Inland registrierte Rechte oder Patente

Lizenzzahlungen, die sich auf die im Inland registrierten Rechte und Patente beziehen und zwischen ausländischen Gesellschaften gezahlt werden, lösen in Deutschland Quellensteuer aus.

Beauftragung eines im Ausland ansässigen Influencers

Werben Influencer für Produkte auf ihren Social-Media-Kanälen, erhält das Unternehmen ggf. Verwertungsrechte an Bildern und Videos. Als Quellensteuer auslösende Gegenleistung zählt bereits die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Produkten oder Dienstleistungen.

Verwendung von Mediendateien ausländischer Stock-Media-Anbieter

Verwendet die Marketingabteilung im Rahmen eigener Werbemaßnahmen (Online, Print) Mediendateien ausländischer Stock-Media-Anbieter (z. B. Fotos), fällt Quellensteuer an. 

Beauftragung ausländischer Künstler oder Sportler

Bei der Beauftragung ausländischer Künstler, Agenturen oder Sportler für interne und/oder externe Werbezwecke ist häufig Quellensteuer einzubehalten.

 

Rechteverwertung mit ausländischen Kooperationspartnern

Die Vereinbarung, gemeinsam mit einem ausländischen Kooperationspartner Rechte zu nutzen oder zu verwerten, kann Quellensteuer auslösen.

 

Im Ausland ansässiges Aufsichtsratsmitglied

Überwachungsorgane, die im Ausland ansässig sind, lösen Quellensteuerpflichten aus.

Wie wir Sie unterstützen

Auf Basis unserer langjährigen Expertise bieten wir Ihnen auf Ihre Belange zugeschnittene Unterstützung an. Diese reicht von der Einzelfallberatung über einen Quellensteuer Compliance-Check bis hin zu einer prozessualen Softwarelösung.

Einzelfallberatung:

Bearbeitung von verfahrensrechtlichen Fragestellungen sowie Kommunikation mit der Finanzverwaltung bei Quellensteuerthemen.

  • Offenlegung von in der Vergangenheit nicht erklärten Quellensteuern und Veräußerungsgewinnen bezüglich Intellectual Property (IP), das in einem deutschen Register erfasst ist oder in Deutschland verwertet wurde.
  • Bearbeitung von Freistellungs- und/oder Erstattungsverfahren (auf abkommens- oder EU- rechtlicher Basis) im Namen des ausländischen Vergütungsgläubigers.
  • Vorbereitung von Steuerbescheinigungen für den ausländischen Vergütungsschuldner.
  • Begleitung bei der gegebenenfalls notwendigen Änderung der gesellschaftsrechtlichen Struktur, um Quellensteuern auf Dividenden schon im Grundsatz zu vermeiden.
  • Aufsetzen von Steuerklauseln (Brutto-/Nettovereinbarungen sowie Mitwirkungsabreden) mit den ausländischen Vertragspartnern.
  • Erstellung einer § 50a EStG-Richtlinie, einer Arbeitsanweisung oder von Schulungsunterlagen unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihres Unternehmens.

Quellensteuer-Compliance-Check

Das Ziel des aus drei Phasen bestehenden Checks ist die Identifikation, Bewertung und gegebenenfalls (Nach-) Erklärung quellensteuerrelevanter Sachverhalte in Ihrem Unternehmen.

  • Phase 1: Workshops mit den betroffenen Fachabteilungen und Zentralfunktionen wie Marketing, Einkauf, IT, Legal und HR zur Identifizierung möglicher Anwendungsfälle und zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden für quellensteuerrelevante Sachverhalte.
  • Phase 2: Analyse und Bewertung der identifizierten Vertragsbeziehungen im Rahmen standardisierter Auswertungs- und Erfassungsbögen, gegebenenfalls auch unter Auswertung relevanter Buchführungssysteme.
  • Phase 3: Datenaufbereitung und Meldung der identifizierten Anwendungsfälle an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Digitalisierte Quellensteuerlösung

Wenn Sie die Quellensteuer als Bestandteil Ihres Tax-Compliance-Management-Systems etablieren möchten, bieten wir mit unserer § 50a EStG Software-Lösung einen technologiebasierten End-to-End-Lösungsansatz zum prozessgestützten Management und der Verarbeitung von Quellensteuer-Sachverhalten. Gerne begleiten wir Sie auch bei der Implementierung.

Unabhängig davon, in welchem Umfang Sie Unterstützung benötigen, wir stehen Ihnen mit unserer Quellensteuer-Expertise zur Seite. Sprechen Sie uns an.

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