Ob Sommerfest, Weihnachtsfeier oder Dienstjubiläum - die korrekte steuerliche Einordnung von Veranstaltungen, Bewirtungen und Sachzuwendungen stellt Unternehmen häufig vor Herausforderungen.
Es gibt zahlreiche Anlässe, die unter die Vorgaben des § 37b EStG fallen und ein Großteil davon kann rechtlich durchaus komplex sein. Das liegt zum einen an der großen Anzahl relevanter Steuerarten und Vorschriften, zum anderen an der unterschiedlichen Akteuren im Prozess. Vielschichtige steuerrechtliche Anforderungen und fehlende standardisierte Prozesse im Unternehmen können zu Fehlern und Versäumnissen führen. Medienbrüche, hoher manueller Aufwand und von Abteilung zu Abteilung unterschiedliche Vorgehensweisen bergen zusätzliche Risiken. Erschwerend kommt hinzu, dass mit pauschalierter Einkommensteuer und Sozialversicherung, Ertrag- und Umsatzsteuer gleich mehrere Steuerarten betroffen sein können und diverse gesetzliche Vorgaben zu beachten sind. Dies stellt selbst steuerlich versierte Mitarbeitende vor zusätzliche Herausforderungen.