Der Staat als Steuerzahler: Auch Kommunen und Kirchen kämpfen mit zunehmender Steuerbürokratie
Die öffentliche Hand finanziert sich nicht nur primär über Steuereinnahmen, sondern muss diese Art von Abgaben auch selbst entrichten.
Die öffentliche Hand finanziert sich über Steuern und trichtet sie auch selbst ein.
Studie des Instituts für den öffentlichen Sektor zu „Steuerpflichten öffentlich-rechtlicher Organisationen“ zeigt:
- 95 Prozent der befragten Organisationen berichten von steigenden Anforderungen im Steuerrecht in den letzten zehn Jahren
- Für 77 Prozent stellt die Umsetzung des neuen Umsatzsteuerrechts aktuell die größte Herausforderung dar
- Über 60 Prozent haben mindestens eine Vollzeitstelle eingerichtet, aber weniger als 25 Prozent haben eigenen Steuerberater im Haus
Berlin, den 9. September 2024
Es erscheint paradox, doch die öffentliche Hand finanziert sich nicht nur primär über Steuereinnahmen, sondern muss diese Art von Abgaben auch selbst entrichten. In der Regel ist dies der Fall, wenn Staat und Kirche neben ihren hoheitlichen Aufgaben auch mit ihren öffentlich-rechtlichen Einrichtungen wirtschaftlich tätig werden und in den Wettbewerb zur Privatwirtschaft treten. Die zunehmende Komplexität des Steuerrechts stellt die betroffenen Organisationen in diesem Zusammenhang vor große Herausforderungen. Das zeigt eine aktuelle Studie des von KPMG in Deutschland geförderten Instituts für den öffentlichen Sektor, für die über 150 Verantwortliche befragt wurden. Demnach nehmen 95 Prozent der sogenannten juristischen Personen des öffentlichen Rechts, also Kommunen, Bundes- und Landesverwaltungen, Sozialversicherungsträger, Universitäten und Kirchen einen deutlichen Anstieg der Anforderungen in Bezug auf ihre Steuerpflichten wahr. Sie kämpfen mit zeitintensiveren und komplexeren Aufgaben und benötigen erhebliche Personalressourcen und steuerliche Fachexpertise, um ihre Pflichten zu erfüllen.
Insbesondere das neue Umsatzsteuerrecht für die öffentliche Hand bereitet den Organisationen Schwierigkeiten. Das Gesetz ist zwar bereits 2015 in Kraft getreten, wird aber aufgrund zahlreicher Übergangsfristen voraussichtlich erst Anfang 2027 verpflichtend. Mit ihm will der Gesetzgeber den Wettbewerb zwischen Staat bzw. Kirchen und Privatwirtschaft stärken und gleichzeitig europarechtliche Normen erfüllen. Im Auge der öffentlichen Hand wird das Umsatzsteuerrecht hingegen teilweise als echtes Bürokratiemonster wahrgenommen. Für 77 Prozent der Befragten stellt die Einführung des neuen Umsatzsteuerrechts die größte Herausforderung dar, sie bindet von allen Steuerpflichten die meisten Personalkapazitäten und wird mit großem Abstand als das größte Steuerrisiko angesehen.
Risikobewusstsein vorhanden, doch Mangel an Personal und Ausstattung
Fehlerhafte Steuererklärungen können schwerwiegende fiskalische, politische und strafrechtliche Konsequenzen für Verwaltungsleitungen und Steuerbedienstete nach sich ziehen. Obwohl sich die Mehrheit der Hausleitungen ihrer steuerlichen Haftungsrisiken bewusst ist, bleibt die Sensibilisierung der Führungsebene eine Herausforderung. Nur in jeder zweiten Organisation wird das Steuerpersonal regelmäßig einbezogen, verpflichtende Schulungen gibt es nur in gut jeder vierten. Steuerliche Risiken werden nur in jeder dritten Organisation systematisch erfasst.
Doch die Studie offenbart auch Lichtblicke: Ein Drittel der befragten Organisationen hat bereits ein sogenanntes Tax-Compliance-Management-System (TCMS) im Einsatz, während 51 Prozent (und 71 Prozent der kirchlichen Organisationen) die Einführung planen. Über 80 Prozent von ihnen haben außerdem explizite Personalstellen oder Abteilungen für Steuern eingerichtet. Noch verfügen allerdings weniger als 25 Prozent über Personal mit der Qualifikation eines Steuerberaters.
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