Auch die Europäische Union arbeitet intensiv an der Entwicklung und Einführung des digitalen Euros (Digital Euro, D€). Die offizielle Vorbereitungsphase wurde bereits im November 2023 eingeleitet16, wobei das übergeordnete Ziel darin besteht, die strategische Autonomie Europas im digitalen Zahlungsverkehr zu stärken17 und eine souveräne digitale Währung bereitzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass außereuropäische Zahlungsdienstleister zurzeit etwa zwei Drittel der Kreditkartentransaktionen im Euroraum abwickeln.18
Im veröffentlichten Zeitplan ist vorgesehen, dass bis Oktober 2025 das sogenannte „Rulebook“ – ein umfassendes Regelwerk zur technischen und regulatorischen Umsetzung – vorgelegt wird19.
Der aktuelle Entwurf des Rulebooks wurde gemeinsam mit Verbraucherverbänden, Banken und Händlern erarbeitet und basiert auf über 2.500 Rückmeldungen. Er enthält Vorgaben dazu, wie Zahlungen mit dem digitalen Euro künftig funktionieren sollen – zum Beispiel bei der Nutzung im Geschäft, online oder zwischen Privatpersonen. Dabei geht es u.a. um einheitliche Regeln für die Nutzerfreundlichkeit, technische Abläufe, Sicherheitsanforderungen und den Schutz vor Betrug. Auch neue Funktionen wie das Bezahlen per QR-Code oder Link sowie die Möglichkeit, den digitalen Euro offline zu nutzen, sind vorgesehen. Diskutiert werden außerdem Kontogrenzen für Privatpersonen und die Rolle der Banken bei der Bereitstellung des digitalen Euros. Die finale Entscheidung über die Einführung trifft der EZB-Rat jedoch erst, wenn die EU-Gesetzgebung abgeschlossen ist.
Die Komplexität und der Umfang des Projekts spiegeln sich auch in den Kosten wider: Für extern vergebene Aufträge wurden bislang Ausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro veranschlagt, die nicht die Kosten der technischen Infrastruktur beinhalten.20 Diese Summe verdeutlicht den hohen Stellenwert, den die EU diesem Vorhaben beimisst, sowie die umfangreichen technischen, rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen, die mit der Einführung eines digitalen Zentralbankgeldes auf EU-Ebene verbunden sind.
In diesem Kontext stellt sich die Frage der Relevanz für Corporates und deren Treasuryfunktion. Denn ein zentraler Bestandteil des digitalen Euros ist das geplante Kontolimit, das eine maximale Obergrenze für Guthaben auf digitalen Euro-Konten festlegt. Die Europäische Zentralbank (EZB) sieht darin ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Finanzstabilität21. Hintergrund ist, dass ein unbegrenzter Zufluss von Mitteln aus Geschäftsbanken auf digitale Euro-Konten zu einem schnellen Abzug von Liquidität aus dem Bankensektor führen könnte. Dies würde die Refinanzierungsmöglichkeiten der Banken einschränken und potenziell die Kreditvergabe an Unternehmen und Privatpersonen erschweren. Im Allgemeinen sind Banken laut EZB weiterhin als ein zentraler Bestandteil des Plans vorgesehen, da beaufsichtigte Finanzintermediäre wie Banken eine Schlüsselrolle bei der Verteilung des digitalen Euros übernehmen sollen.22
Derzeit werden zunächst Beträge von lediglich zwischen etwa 500 und 3.000 Euro als mögliche Obergrenze für das Guthaben in einer digitalen Euro-Wallet diskutiert. Zahlungen, die diese Grenze überschreiten, könnten jedoch über ein „Waterfall-System“ abgewickelt werden, bei dem die erforderlichen zusätzlichen Mittel automatisch von einem verknüpften Bankkonto abgebucht werden.23 Endgültige Entscheidungen zu diesen Fragestellungen sind jedoch bislang noch nicht getroffen worden.
Diese Punkte sind aus Treasury-Sicht wichtig, da sie einen Fokus auf den Endverbraucher darstellen und beeinflussen, inwieweit die digitale Währung für B2B-Tranksaktionen in Frage kommt.24 Der digitale Euro ist bisher primär auf Retail-Transaktionen, B2C und Privatbereich ausgelegt – mit Nutzungsgrenzen, Offline-Funktionalität und Datenschutzmerkmalen, die insbesondere für Privatpersonen entwickelt wurden. In Bezug auf die Zahlungstypen hat sich das Projekt des digitalen Euro bislang auf Person-to-Person-Zahlungen (P2P), Zahlungen am Point of Sale (POS), im E-Commerce sowie auf staatliche Transaktionen (G2X und X2G) einschließlich automatisch auszulösender Zahlungen25. Geschäftszahlungen (B2B) hingegen markieren einen weiteren Entwicklungsschritt, dem die EZB jüngst verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet hat26.
Für klassische B2B-Zahlungen mit größeren Volumina oder regelmäßiger Abwicklung bleibt also zunächst offen, ob und wie eine Integration erfolgen kann. Die Integration von B2B-Funktionalitäten würde den digitalen Euro deutlich relevanter für das Treasury großer Unternehmen machen und sein Einsatzpotenzial über den Konsumbereich hinaus erweitern. Treasury-Teams sollten daher prüfen, in welchen Anwendungsfällen CBDCs tatsächlich Relevanz entfalten könnten – z.B. bei Rückerstattungen an Kunden, Bonusprogrammen oder Micropayments in digitalen Geschäftsmodellen, sobald nähere Informationen zu den Plänen von EZB vorliegen. Ab Oktober 2025 soll das veröffentlichte „Rulebook“ voraussichtlich Klarheit über diese und zahlreiche weitere Aspekte des EU-Plans für den digitalen Euro schaffen.