Für eine Designation im Cash Flow Hedge Accounting muss zunächst geprüft werden, ob sich der erwartete Zahlungsmittelabfluss aus der Gewährung der Share-Based Payment Transaktion als Grundgeschäft im Sinne des IFRS 9 qualifiziert. Es handelt sich hierbei um eine geplante Transaktion, die aufgrund der Schwankungen des Aktienkurses sowie in Abhängigkeit der Erdienung der Höhe nach ungewiss ist. Erfüllen die Begünstigten vordefinierte Leistungsbedingungen nicht oder wird das Arbeitsverhältnis noch während des Erdienungszeitraumes beendet, führt dies je nach konkreter Ausgestaltung der Programme zu einem teilweisen oder sogar zu einem Totalverlust des Zahlungsanspruches. Insofern kommt der Eintrittswahrscheinlichkeit der gesicherten Transaktion im Rahmen der Absicherung von Share-based Payments eine besondere Bedeutung zu. Nur unter der Voraussetzung, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit mit mindestens 90% oder höher aufgezeigt werden kann, stellt die gesicherte Transaktion auch ein designationsfähiges Grundgeschäft im Sinne des IFRS 9 dar.
Des Weiteren ist die Effektivität der Sicherungsbeziehung kontinuierlich von der Designation bis zur planmäßigen Beendigung nachzuweisen. Neben den gängigen Anforderungen eines die Sicherungsbeziehung nicht dominierenden Kreditrisikos und einer aus den tatsächlichen Quantitäten von gesichertem Risiko und entsprechend kontrahiertem Sicherungsgeschäft abgeleiteten Hedge Ratio ergeben sich bei der Absicherung von Share-based Payments spezielle Herausforderungen für den ebenfalls geforderten Nachweis eines ökonomischen Zusammenhanges.
Das Unternehmen muss in diesem Rahmen mit hinreichender Sicherheit aufzeigen, dass sich die Wertänderungen der abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte und der Zahlungsverpflichtung aus dem Cash-settled Share-Based Payments ausgleichen. Neben einer qualitativen Betrachtung übereinstimmender Parameter im Rahmen der Critical-Terms-Match-Methode ist ebenfalls eine rechnerische Ermittlung retrospektiver Ineffektivitäten durch beispielsweise die Dollar-Offset-Methode erforderlich. Da in der Praxis aus Vereinfachungs- und Kostengründen Merkmale des Grundgeschäftes, wie beispielsweise eine Abrechnung zum Durchschnittskurs oder Kursobergrenzen bei der Ausgestaltung der Sicherungsgeschäfte vernachlässigt werden, weichen die bewertungsrelevanten Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft im hier diskutierten Fall regelmäßig voneinander ab. Darüber hinaus werden auch zusätzliche Ausstattungsmerkmale, wie beispielsweise ein über die Laufzeit des Hedges andauernder Tausch von Dividenden und Zinsen, für die Sicherungsgeschäfte vereinbart. Alle derartigen Abweichungen zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft beeinflussen zwangsweise die Effektivität der Sicherungsbeziehung und führen mithin zu signifikanten, ergebniswirksam auszuweisenden Ineffektivitäten.
Abschließend ist für die bilanzielle Abbildung die modified grant date method aus dem IFRS 2 für das Cash-Settled Share-based Payment mit dem Sicherungsergebnis in Einklang zu bringen. Als effektiv beurteilte Bewertungseffekte des Sicherungsgeschäfts werden zunächst in der Cash Flow Hedge Reserve im Eigenkapital erfasst und in Analogie zur Ergebniswirkung des Grundgeschäftes erfolgswirksam umgegliedert. Hierfür erfolgt zu jedem Stichtag, in Höhe des ratierlich entstandenen (Personal-)Aufwandes aus dem cash settlement, eine gegenläufige erfolgswirksame Erfassung der Wertänderungen des Sicherungsgeschäfts. Effektive Wertänderungen des Sicherungsgeschäfts, die darüber hinausgehen, verbleiben hingegen bis zu späteren Perioden in der Cash Flow Hedge Reserve.