Im Allgemeinen resultieren die regulatorischen Anforderungen in einem hohen operativen Aufwand, da sich die Erstellung der Sanierungspläne sowie die Informationsbereitstellung zur Generierung der Abwicklungspläne über das ganze Kreditinstitut bzw. die ganze Institutsgruppe erstrecken und die Verantwortlichen auf die Zulieferung von verschiedensten organisatorischen und rechtlichen Einheiten angewiesen sind. Die zentrale Herausforderung für beide Themen besteht in der Verfügbarkeit und Qualität der erforderlichen Daten und Informationen, da diese häufig über die in der Risikoberichterstattung und im Meldewesen zur Verfügung stehenden Kennzahlen hinausgehen und eine höhere Granularität fordern, welche in den bestehenden Informationssystemen nicht enthalten ist.
Für die Sanierungsplanung, welche schon seit einigen Jahren fest zum Krisenmanagement der Finanzindustrie gehört, steht aktuell die Sicherstellung einer effektiven Anwendbarkeit im Krisenfall sowie die abschließende Integration in die Gesamtbanksteuerung im Fokus der Weiterentwicklung. Dies spiegelt sich auch in den jüngsten Veröffentlichungen der Behörden wider. Beispielsweise wird die Anwendbarkeit durch die veröffentlichte Erwartungshaltung der EZB zur Erstellung von Playbooks und zur Durchführung von Dry-Runs unterstützt. Parallel sind die Behörden stetig dabei die Qualität der Sanierungspläne weiter erhöhen zu lassen – hauptsächlich durch eine weitere Verfeinerung der Szenarien und Handlungsoptionen inklusive der Indikatoren und eine fortschreitende Integration der Sanierungsplan-Indikatoren in die „normalen“ Banksteuerungsprozesse. Dabei steht die Praktikabilität deutlicher im Vordergrund als die reine „stumpfe“ Erhöhung der Detailtiefe.
Für die Abwicklungsplanung müssen Kreditinstitute in der Lage sein, granulare Daten zu verschiedenen Sachverhalten regelmäßig und ad-hoc bereitzustellen. Der Fokus liegt dabei auf den sogenannten EBA und SRB Templates sowie auf weitergehenden Informationen zu Verbindlichkeiten (z.B. MREL-Meldung, Gläubigeridentifikation) und ersten bewertungsrelevanten Informationen. Diese Fähigkeit wurde – und wird häufiger in der nahen Zukunft – im Rahmen von Dry-Runs seitens der Behörden geprüft. Häufig erfordert diese Anforderung der Abwicklungsbehörden Anpassungen an der IT-Infrastruktur sowie der Berichtsprozesse der jeweiligen Institute. Neben der reinen Datenverfügbarkeit wird auch die operative und finanzielle Kontinuität im Falle einer Abwicklung seitens der Behörde im Prozess der Abwicklungsplanung kritisch hinterfragt. Als ein Ergebnis der Abwicklungsplanung identifizieren die Behörden aus ihrer Sicht sogenannte Abwicklungshindernisse, welche in einer angegebenen Zeit abgestellt werden müssen, um die Abwicklungsfähigkeit sicherzustellen. Da die Abwicklungsbehörden die detaillierten Anforderungen an einen Abwicklungsplan und somit an die Mitwirkungsplicht der Institute noch nicht finalisiert haben – zum Beispiel dauern die Diskussionen zu den Themen „Valuation in Resolution“ und „Funding in Resolution“ weiter an – sind die Herausforderungen abschließend nicht vollumfänglich abschätzbar.