Grenzüberschreitende Erträge (z.B. Dividenden und Zinsen) werden im Quellenstaat oft mit einer Quellensteuer belastet. Der Investor ist nach dem Welteinkommensprinzip jedoch zugleich in seinem Ansässigkeitsstaat mit diesen Erträgen steuerpflichtig.
Ziel muss es sein, eine doppelte Steuerbelastung in beiden Staaten zu vermeiden.
Doppelbesteuerungsabkommen (sog. DBA) und das Europarecht bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung und zur Optimierung der bestehenden Steuerbelastung. Der EuGH sowie EFTA-Gerichtshof haben unter anderem in den Gerichtsurteilen Santander, Aberdeen Finnivest, Fokus Bank sowie in weiteren neueren Urteilen die Quellensteuererhebungspraxis diverser EU-Staaten für nicht europarechtskonform erklärt.