Hier hat man in Deutschland wesentliche Regelungen der zweiten Säule von Solvency II durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen (MaRisk VA) schon antizipiert. Daneben sind durch die dritte Säule von Solvency II deutlich höhere Anforderungen an das Risikoreporting gegenüber Aufsicht und Öffentlichkeit zu erfüllen.
Neben diesen direkten Auswirkungen auf Risikomanagement, Reporting und Steuerungskonzepte stehen umfangreiche Änderungen an bei einer Vielzahl von betriebswirtschaftlichen Entscheidungen wie der aktuariellen Produktentwicklung, dem Rückversicherungsbedarf, der Kapitalanlageauswahl und bei Zukäufen/Verkäufen von Unternehmen sowie bei der Weiterentwicklung von Steuerungskonzepten.