CRR
Mehr als sieben Jahre nach der Veröffentlichung der finalen Basel-III-Reformen („Basel IV“) durch den Basler Ausschuss im Dezember 2017 trat die EU-Umsetzung durch die sogenannte CRR III zum 1. Januar 2025 in Kraft. Sie ist ein entscheidender Meilenstein in der Weiterentwicklung der europäischen Bankenregulierung. Gleichzeitig stellt sie einen vorläufigen Abschluss der Regelsetzung zu Kapital- und Risikomanagement dar. Im Zentrum stehen die risikogewichteten Aktiva (RWA), insbesondere für Kredit- und operationelle Risiken, sowie der sogenannte Output-Floor, der Entlastungseffekte durch interne Modelle begrenzen soll.
- Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt im Juni 2024 haben viele Banken ihre Konzepte finalisiert und in die technische Umsetzung überführt. Nachdem Banken mit Hochdruck an der Einreichung der Erstmeldung gearbeitet haben, geht die Umsetzung nunmehr in eine Stabilisierungsphase über. Diese Phase umfasstOptimierung technischer Lösungen,
- das Beseitigen manueller Workarounds und
- die Vorbereitung auf externe Prüfungen – insbesondere Jahresabschlussprüfungen und Sonderprüfungen der Aufsicht.
Ab Frühjahr 2026 wird sich der Fokus zunehmend auf die Weiterentwicklung der CRR-III-Umsetzung richten. Ursprünglich erwartete man einen weitgehend RWA-neutralen Übergang. Doch erste Erhebungen der Regulierer (Quantitative Impact Study/Basel III Monitoring) zeigen: Insbesondere der Output-Floor wird zu einem signifikanten Anstieg der durchschnittlichen Kernkapitalanforderungen im europäischen Bankensektor führen.
Obwohl die Belastung durch großzügige Übergangsregelungen bis 2030 gestreckt wird, ist es bereits heute essenziell, die Auswirkungen in die langfristige Eigenmittelplanung zu integrieren. Dabei gilt es insbesondere, die Folgen für Produkt- und Kreditnehmerportfolios sowie die Risikotragfähigkeit frühzeitig zu bewerten.
Gerade bei langfristigen Finanzierungen – etwa im Bereich der Immobilienfinanzierung – ist eine proaktive Analyse der Auswirkungen auf Eigenmittelkosten und Zinskonditionen unerlässlich.
Vor diesem Hintergrund beginnen Institute bereits jetzt, Optimierungspotenziale bei den RWA zu identifizieren und planen, diese nach der Stabilisierungsphase sukzessive umzusetzen, um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Parallel dazu stehen Institute vor einer Vielzahl neuer regulatorischer Anforderungen, die durch die Europäische Bankenaufsicht (EBA) im Rahmen der CRR III eingeführt wurden. Mehr als 140 Level-2-Mandate betreffen zentrale Themen wie Kreditrisiko, Marktrisiko, ESG-Risiken und Governance. Die im Dezember 2023 veröffentlichte Roadmap der EBA legt einen ambitionierten Umsetzungszeitrahmen fest, der die Institute in den kommenden Jahren kontinuierlich vor fachliche, prozessuale und technische Herausforderungen stellen wird.