Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) müssen eine Vielzahl an regulatorischen Anforderungen in Bezug auf die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten. Die Umsetzung dieser Anforderungen, welche sich laufend weiterentwickeln, erfordert angemessene und wirksame Präventionsmaßnahmen sowie eine ordnungsgemäße Überwachung, Umsetzung und Einhaltung dieser Maßnahmen.
Zahlreiche aufsichtsrechtliche Neuerungen
Mit Veröffentlichung des Maßnahmenpakets der EU-Kommission am 20. Juli 2021 zur Harmonisierung und Stärkung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird auch zukünftig der Banken-, Finanzdienstleister- und Versicherungssektor zahlreichen aufsichtsrechtlichen Neuerungen (z. B. Errichtung der neuen europäischen direkten Aufsichtsbehörde AMLA, Schaffung einer einheitlichen AML-VO und neuen Geldtransfer-VO mit Vorgaben u. a. zum Kryptotransfer) unterliegen. Es gilt, diese Neuerungen am besten präventiv oder zeitnah zur Einrichtung und Veröffentlichung hausintern anzupassen und umzusetzen.
Unser Leistungsspektrum
Mit unseren individuellen Lösungsansätzen profitieren Sie von unserer langjährigen Beratungs- und Prüfungserfahrung und unserem umfangreichen Benchmark-Know-how in Bezug auf diese Themenbereiche im deutschen Banken- und Finanzdienstleistermarkt.
Wir bringen unsere Erkenntnisse aus BaFin-Begleitungen, Sonderprüfungen und Teilnahmen am Arbeitskreis Geldwäsche mit der Aufsicht/IDW ein und unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Neuerungen u. a. gerne mit folgenden Leistungen:
Das gesamte Spektrum Ihrer Präventionsmaßnahmen ist unser Terrain für GAP-Analysen und verbundener Weiterentwicklung an Ihrer Seite:
- Analysen Ihrer geldwäscherelevanten Präventionsmaßnahmen zur Identifizierung von Mängeln und anschließende Unterstützung zur Abarbeitung
- Unterstützung bei der Konzeption, Optimierung und Qualitätssicherung von Ihren internen Prozessen und Verfahren unter Nutzung von Best-Practice-Erfahrung
- Unterstützung bei der Abarbeitung von Feststellungen des Jahresabschlussprüfers, der Internen Revision oder der Aufsicht hinsichtlich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Unabhängige Qualitätskontrolle nach BaFin AuA BT für Ihre Datenverarbeitungssysteme
- Aufsatz eines Qualitätssicherungskonzepts nach BaFin AuA BT für Ihre Datenverarbeitungssysteme
- Beratung zur Entwicklung eines gruppenweiten Präventions- und Überwachungsprozesses
- Aufsatz eines Überwachungsplans und Überwachungskonzepts sowie Unterstützung bei der Durchführung von Überwachungshandlungen des Geldwäschebeauftragten
- Unterstützung der Internen Revision bei Ihren Prüfungshandlungen
- Unterstützung bei der Vorbereitung von Schwerpunktprüfungen der Aufsicht
- Durchführungen von Schulungen und Workshop zu aktuellen Themen und zur Schulung Ihrer Stakeholder (Aufsichtsräte, Vorstände/Geschäftsleitung, Geldwäschebeauftragte etc.)
Ihre Ansprechpersonen
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