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      Update der BMF-Information
       

      Das BMF hat am 16.9.2024 die Information zu steuerlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe aktualisiert (GZ 2024-0.673.958). In unseren KMU-News vom Juli 2024 haben wir bereits über wesentliche Regelungsinhalte berichtet und zwei Themenbereiche (Liebhabereibetrachtung und Abstandnahme von der Festsetzung der Grunderwerbsteuer) detaillierter dargestellt. Diese Regelungen sowie die Maßnahmen seitens der ÖGK (siehe KMU-News vom August 2024) gelten weiterhin unverändert.

      Die Information wurde vom BMF in folgenden Punkten ergänzt:

      Für Personen, die ehrenamtlich für eine i. S. d. BAO gemeinnützige Organisation im Bereich der Katastrophenprävention und -hilfe tätig sind, kann ein Freiwilligenpauschale in Höhe von bis zu EUR 50 pro Tag (höchstens jedoch EUR 3.000 pro Jahr) steuerfrei gezahlt werden.

      Die BMF-Info verweist auch auf die allgemeinen Investitionsbegünstigungen für Ersatzbeschaffungen im Betriebsvermögen, wie die lineare und die degressive Abschreibung (AfA) und den Investitionsfreibetrag. Für zwischen 2024 und 2026 fertiggestellte Wohngebäude im Betriebsvermögen (Anschaffung oder Herstellung) kann eine beschleunigte AfA geltend gemacht werden. Hierbei ist auch zu beurteilen, ob Aufwendungen den Charakter einer Herstellung haben, da Instandsetzungs- oder Instandhaltungsaufwendungen keinen Herstellungsaufwand darstellen. Aufwendungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden sind allerdings nicht als Instandsetzungsaufwand, sondern als sofort absetzbarer Instandhaltungsaufwand zu behandeln. Das jüngste Update der BMF-Info stellt nunmehr klar, dass diese Erleichterungen sinngemäß auch bei der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelten.  

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