Mindestbesteuerungsreformgesetz zur globalen Mindestbesteuerung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

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Auswirkungen auf die Rechnungslegung ab 30. November 2023

Am 30. Dezember 2023 wurde das Mindestbesteuerungsreformgesetz (MinBestRefG) im Bundesgesetzblatt BGBl I Nr 187/2023 veröffentlicht. Das MinBestRefG, welches am 14. Dezember 2023 durch den Nationalrat beschlossen und am 20. Dezember 2023 vom Bundesrat genehmigt wurde, beinhaltet das neue Bundesgesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsgesetz – MinBestG) und sieht zudem Änderungen der BAO und des UGB vor.
 
Das neue MinBestG setzt die auf den OECD-Mustervorschriften (Pillar II) basierende EU-Richtlinie 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union mit Umsatzerlösen von mehr als 750 Mio. EUR final um (siehe im Detail zum Ministerialentwurf Tax Flash 04/2023). Das MinBestG tritt mit 31. Dezember 2023 in Kraft und ist erstmals auf ab dem 31. Dezember 2023 beginnende Wirtschaftsjahre anzuwenden.
 
Die Änderungen im UGB betreffen die Bilanzierung bzw Berichterstattung von bzw. zu latenten Steuern in der Rechnungslegung. Konkret ist – in Anlehnung an die Regelungen des IAS 12 für die IFRS-Bilanzierung (siehe Reporting News 26/2023 und 13/2023) – eine verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der künftigen Geltung des MinBestG oder entsprechender ausländischer Steuergesetze ergeben, vorgesehen.
 
Außerdem sind neue Angabepflichten im Jahresabschluss für mittlere und große Kapitalgesellschaften sowie im UGB-Konzernabschluss vorgesehen. Es ist
  • der sich aufgrund des MinBestG oder entsprechender ausländischer Steuergesetze für das laufende Geschäftsjahr ergebende tatsächliche Steueraufwand oder -ertrag anzugeben, sowie
  • die (aktuellen und künftigen) Auswirkungen der Anwendung des MinBestG oder entsprechender ausländischer Steuergesetze auf die (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der) Gesellschaft sind generell zu erläutern.

 
Die Änderungen des UGB treten mit 31. Dezember 2023 in Kraft und sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 30. November 2023 enden, d. h. auch bereits für Bilanzstichtage per 31. Dezember 2023 relevant. An einer Aktualisierung der Checkliste zum UGB-Anhang, die von unserer Website bezogen werden kann, wird noch gearbeitet.