EU übernimmt Änderungen an IAS 12 zur globalen Mindestbesteuerung

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Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 9. November 2023 die Verordnung (EU) Nr. 2023/2468 vom 8. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2023/1803 im Hinblick auf den International Accounting Standard 12 (IAS 12) veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderungen an IAS 12 übernommen. Die Änderungen, welche am 23. Mai 2023 durch das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden, umfassen zum einen eine vorübergehende, verpflichtend anzuwendende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, sowie zum anderen gezielte Anhangangaben für betroffene Unternehmen.

Die vorübergehende Ausnahme gilt unmittelbar nach Veröffentlichung dieser Änderungen durch den IASB und rückwirkend. Die Angabepflichten gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Für Zwischenberichte über Zwischenberichtsperioden, die am oder vor dem 31. Dezember 2023 enden, gelten die Angabepflichten nicht.