Gesundheitswesen

Gesundheitswesen

Der „echte“ Krankenanstaltenbetrieb ist grundsätzlich gemeinnützig und damit nicht steuerpflichtig. Ein 100%-iger Krankenanstaltenbetrieb kommt allerdings in der Praxis nicht mehr vor.

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Gesundheitswesen

„DIE UNKENNTNIS DER STEUERGESETZE BEFREIT NICHT VON DER PFLICHT, STEUERN ZU ZAHLEN. DIE KENNTNIS ABER HÄUFIG.“ - AMSCHEL MEYER ROTHSCHILD

Wo bestehen abgabenrechtliche Risiken?
Wir zeigen Ihnen potentielle Risikobereiche auf.

Warum bestehen abgabenrechtliche Risiken?
Dabei ist keine Pauschalbeurteilung möglich, sondern es muss stets standort- und einzelfallbezogen beurteilt werden.

Wie wird damit umgegangen?
Risiko minimieren und Abgabenpflicht vermeiden oder Risiko in Kauf nehmen im Bewusstsein über die abgabenrechtlichen Folgen?

Wir beraten Sie gerne, wie Sie Risiken minimieren können, oder worauf Sie im Falle einer Abgabenpflicht achten müssen, insbesondere die mit der Abgabenpflicht verbundenen Folgen.

Steuerliche Spezialfragen
Wir beantworten fachgerecht und ausführlich Ihre Fragen zur steuerlichen Behandlung von Krankenanstalten. Auch klären wir Ihre Fragen zum europäischen und internationalen Gemeinnützigkeitsrecht, zur Krankenanstalten-Rechnungsabschluss-Berichtsverordnung (KRBV) oder zur Beihilfe nach dem Gesundheits- und Sozialbereichsbeihilfengesetz (GSBG).

Unser Leistungsangebot – Ihr Nutzen

  • Laufende steuerliche Beratung
  • Beratung in Spezialfragen
  • Abgrenzung steuerbefreiter Bereich
  • Steuerplanung und Steueroptimierung
  • Vertretung vor den Finanzbehörden

So kontaktieren Sie uns