Kirchen und Glaubensgemeinschaften leisten neben ihrer eigentlichen Aufgabe in der Seelsorge einen wichtigen Beitrag in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens, wie z. B. im Schulwesen, in der Gesundheitsfürsorge, im Sozialbereich oder bei der Hilfe in Notsituationen.
Aber auch Kirchen und Glaubensgemeinschaften müssen, den Ansprüchen der heutigen Zeit folgend, ihre Tätigkeiten den schwieriger und komplexer werdenden Rahmenbedingungen anpassen. Dabei unterstützende Leistungen umfassen sowohl die betriebswirtschaftliche Beratung als auch die Hilfe beim Erkennen und Optimieren bestehender Potenziale. Auch die Einhaltung von bestehenden Rechtsvorschriften und regulatorischen Auflagen stellt einen nicht zu unterschätzenden Faktor für alle kirchlichen Organisationen dar.
Beispiele aus unserer kirchenspezifischen Beratungspraxis:
- Umstrukturierungen kirchlicher Körperschaften
- Nachhaltigkeit und Energiewende, z. B. Energiegemeinschaften und Photovoltaikanlagen
- Green Finance im Zusammenhang mit der FinAnKo-Richtlinie
- Erkennen von Umsatzsteuer-/Vorsteuerpotenzialen, Lohnsteuerthemen
- Reorganisation und Neuausrichtung diözesaner Einheiten
- Übertragung kirchlicher Aufgaben
- Gründung von Tochtergesellschaften
- Immobilienprojekte und Nachnutzungskonzepte
Ihre Ansprechpartner
Gerald Punzhuber
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