Damit Mitarbeitende ein hohes Interesse am Unternehmenserfolg haben, werden sie daran finanziell beteiligt. Indem eine mögliche Wertsteigerung an den Unternehmenswert geknüpft wird, können Unternehmen Interessenkonflikten zwischen Investoren und Management vorbeugen.
Managementbeteiligungen werfen allerdings steuerrechtliche Fragen auf. Insbesondere war bislang nicht klar, ob Rückflüsse und Veräußerungsgewinne aus der Beteiligung den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder den Kapitaleinkünften zuzurechnen sind. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unterliegen dem progressiven Steuersatz. Das kann zu Grenzsteuerbelastungen von 45 Prozent führen (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Kapitaleinkünfte unterliegen hingegen in der Regel der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).