Nach mehrmaliger Verschiebung – zuletzt durch das Jahressteuergesetz 2024 – wird die gesetzliche Neuregelung der Unternehmereigenschaft für juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) nach derzeitigem Gesetzesstand zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die Zeit bis zur verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG sollten jPöR nutzen, um einen optimalen Start für die gesetzeskonforme Arbeit unter neuen Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Eine verspätete Umstellung kann Steuernachzahlungen sowie möglicherweise straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen für die Organe der jPöR haben.