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Update: 25.11.2022: Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 wird die Frist zur verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG voraussichtlich bis 01.01.2025 verlängert. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ausgangslage

Durch die Reform der Unternehmereigenschaft der juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPöR) mit der Einführung des neuen § 2b UStG müssen alle Tätigkeiten einer jPöR aus umsatzsteuerlicher Sicht bis spätestens 31. Dezember 2022 neu gewürdigt und neue Tätigkeiten ab 1. Januar 2023 in das Besteuerungsregime des § 2b UStG eingeordnet werden.

Erhebliche Erweiterung des unternehmerischen Bereichs durch § 2b UStG

Unsere Erfahrungen im Rahmen diesbezüglicher Umstellungsprojekte zeigen, dass der unternehmerische Bereich der jPöR deutlich anwachsen wird. 

Im Besteuerungsregime des bisherigen § 2 Abs. 3 UStG waren durchschnittlich 7 % der Tätigkeiten einer jPöR als umsatzsteuerlich relevant einzustufen. Durch die Anwendung des § 2b UStG steigt dieser Anteil auf durchschnittlich 33%. 

Folglich sind auch in den Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärungen erheblich mehr Tätigkeiten und Sachverhalte zu deklarieren: 

Unsere Untersuchung ergibt, dass sich mit der neuen Regelung die umsatzsteuerlich relevante Anzahl steuerfreier Tätigkeiten des unternehmerischen Bereichs durchschnittlich verzehnfacht. Die Anzahl steuerpflichtiger Ausgangsumsätze erhöht sich durchschnittlich um den Faktor 4. 

Auswirkungen auf die gesamte Organisation

Für viele jPöR kommt ein weiterer Punkt erschwerend hinzu: Waren bisher umsatzsteuerlich relevante Tätigkeiten auf Betriebe gewerblicher Art beschränkt und damit gut auf einzelne Organisationseinheiten abgrenzbar, werden zukünftig umsatzsteuerlich relevante Sachverhalte über alle Organisationseinheiten auftreten. Um solche umsatzsteuerlich relevanten Tätigkeiten in den verschiedensten Organisationseinheiten erkennen zu können, mangelt es in den einzelnen Organisationseinheiten häufig an Ressourcen mit nötigem Steuerwissen. 

Komplexität beherrschbar machen - Fehler vermeiden

Durch die Erweiterung des unternehmerischen Bereichs auf die gesamte Organisation einer jPöR wächst die Komplexität und die Fehleranfälligkeit steigt. jPöR sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, entsprechende Gegenmaßnahmen zu identifizieren und zu implementieren. 

Schulungsmaßnahmen als zielführendes Mittel

Um die Umstellung auf § 2b UStG zu erleichtern und die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einzelnen Organisationseinheiten für die Umsatzsteuer zu sensibilisieren, können insbesondere Schulungsmaßnahmen über die gesamte Organisationsstruktur zielführend sein. 

Dabei ist es nicht erforderlich, alle Mitarbeitenden zu „Steuerexpert:innen“ auszubilden, die jedwede Facette der gesetzlichen Vorschriften beherrschen . Es gilt vielmehr, in der Breite der Mitarbeiterschaft ein Grundverständnis zu schaffen, um steuerrelevante Tätigkeiten und diesbezügliche Angaben leichter, umfassender und fehlerfreier erkennen zu können. Funktioniert das, können durch die interne Steuerfunktion die steuerliche Statusbestimmung zielgerichtet erfolgen und im Regelbetrieb des § 2b UStG Compliance-Risiken minimiert werden. 

Bei der Auswahl passender Schulungsmaßnahmen spielen in der Regel Organisationsaufwand und Kosten eine wichtige Rolle. Mit zunehmender Größe der Organisation und  Anzahl des zu involvierenden Personenkreises steigen beide Faktoren in der Regel schnell an.  

E-Trainings als effizientes Mittel

E-Trainings  - also virtuelle Trainingsprogramme  - sind eine effiziente und ab einer bestimmten Anzahl betroffener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch kostengünstige Möglichkeit für flächendeckende Schulungen. Der Organisationsaufwand von Präsenzschulungen entfällt und Mitarbeitende können individuell entsprechend ihrer  zeitlichen Verfügbarkeit und Präferenz das Training absolvieren. 

Praxisnahes E-Training von KPMG & WTT Campus One

Um die Anforderungen des neuen § 2b UStG zu erfüllen, die Umstellung zu erleichtern und die Mitarbeitenden für die neuen umsatzsteuerlichen Aufgaben fit zu machen, hat KPMG zusammen mit WTT Campus One, einem mehrfach ausgezeichneten Anbieter innovativer E-Trainings, die virtuelle Schulung  „Umsatzsteuer für Kommunen“ entwickelt. Das Trainingsprogramm vermittelt mit kurzweiligen und intuitiven didaktischen Methoden sowie anhand von Praxisbeispielen relevantes Fachwissen zu § 2b UStG. Einblicke in das Training erhalten Sie auf der Seite „Virtuelles Lernen, das Spaß macht“ im KPMG Internet  - und bei Interesse freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.