Die Regelungen zur Grundsteuer, die jährlich auf den Besitz von Immobilien zu zahlen ist, wurden nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu gefasst. Zwar gilt die neue Grundsteuer erst ab 2025, doch es ist trotzdem Eile geboten: Bereits im laufenden Jahr sind zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 Grundsteuererklärungen abzugeben.
Auch Kirchen müssen eine Grundsteuererklärung abgeben
Das Gesetz zur Grundsteuer sieht für kirchliche Liegenschaften zwar eine weitreichende Befreiung von der Steuer vor. Dennoch gibt es derzeit keine einheitlichen Ausnahmen für Kirchen und andere Körperschaften im Hinblick auf die Abgabe einer Steuererklärung. Auch steuerfrei genutzte Objekte müssen in den meisten Bundesländern jetzt mittels einer Steuererklärung angegeben werden.
Für die Kirchen ist die Bemessung der Liegenschaften aus zwei Hauptgründen eine komplexe Aufgabe:
- Die kirchlichen Körperschaften verwalten eine große Anzahl an Grundstücken und Gebäuden mit teils stark unterschiedlicher Nutzung, und die notwendige Transparenz über Einzelimmobilien und Immobilienbestände ist nur bedingt gegeben.
- Die Grundsteuerreform ist nicht bundesweit einheitlich: Je nach Bundesland sind unterschiedliche Bewertungsmodelle heranzuziehen und dabei teils verschiedene Daten zu liefern. Dies führt zu einem erheblichen Mehraufwand, wenn der Grundbesitz über mehrere Bundesländer mit unterschiedlichen Modellen verteilt ist.
In unserem Whitepaper „Die Grundsteuerreform und ihre Auswirkungen auf das kirchliche Immobilienmanagement“ erläutern wir die Reform mit den verschiedenen Bewertungsmodellen der Länder und die Konsequenzen für die Kirchen. Anschließend geben wir Handlungsempfehlungen, beschreiben die Umsetzung in einem Projekt und stellen als ein mögliches unterstützendes Tool unsere IT-Lösung KPMG Grundsteuer Digital vor.
Komplexe Befreiungstatbestände
In der Regel wird sich auch für die Kirchen die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ändern. Die Steuer- und Befreiungstatbestände für juristische Personen des öffentlichen Rechts und für Gebäude im Bereich Verkündigung werden hingegen wohl auch zukünftig ihr generelle Geltung beibehalten.
Bei den Kirchen sind die hoheitlichen und wirtschaftlichen Tätigkeiten steuerlich zu differenzieren. Grundbesitz bzw. Gebäude, die einem hoheitlichen Zweck dienen, sind von der Grundsteuer befreit. Kompliziert wird die Ermittlung der Steuer bei gemischter Nutzung.
Die Erstellung der Grundsteuererklärung wird so gerade für Kirchen aufgrund ihrer Eigenschaft als autonome Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts zu einem zeit- und kostenintensiven Prozess.
Risiko: Fehlerhafte Steuererklärungen
Insbesondere zwei Fälle könnten dadurch auftreten:
- Es wird die Befreiung für den vollständigen Grundbesitz einer öffentlichen Einrichtung unterstellt.
Folge: Keine Fläche wird der Grundsteuer unterworfen, selbst wenn Flächen teils zu nicht-gemeinwohldienlichen Tätigkeiten genutzt werden. Dies führt zu einer Steuerverkürzung. - Die Möglichkeit der Befreiung wird als zu komplex angesehen. Deshalb wird der gesamte Grundbesitz des öffentlichen Rechts pauschal der Grundsteuer unterstellt.
Folge: Überzahlung der Steuer
Im Whitepaper erläutern wir, was aus diesen Herausforderungen folgt und welche Maßnahmen die kirchlichen Verwaltungen angehen sollten, um die Anforderungen aus der Grundsteuerreform zu erfüllen. So empfiehlt es sich, bereits jetzt überschlägige Steuer-Checks durchzuführen. Auch ist es ratsam, den Nacherklärungsbedarf zu berücksichtigen, da in der Vergangenheit oftmals viele Einheiten falsch definiert wurden.
Reform als Startpunkt für ein aktives Immobilienmanagement
Die Grundsteuerreform sollte zugleich als Chance gesehen werden: Die jetzt zu ermittelnden Informationen können die Grundlage bilden, die kirchliche Liegenschaftsverwaltung zu modernisieren und ein aktives Immobilienmanagement aufzubauen sowie die Compliance-Funktion zu erneuern und mit einem umfassenden Tax-Compliance-Management-System auszustatten.
Mehr zu der Reform, ihren Herausforderungen und Lösungsansätzen lesen Sie in unserem Whitepaper „Die Grundsteuerreform und ihre Auswirkungen auf das kirchliche Immobilienmanagement“.
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