EMIR Refit: Harmonisierung der Transaktionsmeldungen

Harmonisierung und Verbesserung der Datenqualität in Folge des EMIR Refits führen zu erhöhten operativen und prozessualen Aufwänden.

Erhöhte operative und prozessuale Aufwände durch EMIR Refit.

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Die ESMA hat mit der Veröffentlichung ihres Konsultationspapieres am 26. März 2020 über die bevorstehenden Änderungen an der EMIR-Transaktionsmeldung im Rahmen des EMIR Refits deutlich gemacht, dass es ihr neben einer Harmonisierung der Meldedaten und -logiken mit anderen Melderegimen vor allem auch auf eine Verbesserung der Datenqualität ankommt. 

Dies führt einerseits zu einer deutlich erhöhten Anzahl an Meldefeldern (nunmehr 203 statt 129) und andererseits zu einer Umbenennung und Änderung bestehender Meldefelder. Viele der Anpassungen folgen aus den im April 2018 veröffentlichten Standards der CPMI-IOSCO-Initiative zur Harmonisierung von kritischen Datenelementen (CDE: „critical data elements“) und betreffen z. B. Angaben zu Zeitpunkt von Ausführungen, Änderungen oder Fälligkeiten von Transaktionen sowie allgemeine Daten aus den Bereichen Collateral und Derivatenpreise. 

Dabei werden für viele der Felder enge Toleranzwerte für den Abgleich der Meldedaten (Reconciliation) durch das Melderegister analog der SFTR eingeführt. Die Transaktionsmeldungen müssen zukünftig nach dem Übermittlungsstandard „XML 20022“ erfolgen und sind folglich für alle Transaktionsregister einheitlich.

Daneben werden auch im Lichte einer Harmonisierung und Standardisierung neue Regeln zur Verwendung der „Unique Trade Identifier“ (UTI) und „Unique Product Identifier“ (UPI) definiert, die zu prozessualen und technischen Herausforderungen führen können. 

Des Weiteren wird die Meldelogik für LifeCycle Events eines Geschäfts um den „Event Type“ erweitert. Der neu eingeführte Event Type konkretisiert den bereits bekannten Action Type, für den ebenfalls neue Typen eingeführt werden.

Erwähnenswert sind auch die Konkretisierungen zur Meldedelegation, welche nach Aufforderung durch eine nicht-finanzielle Gegenpartei, die unter dem Clearing-Threshold liegt, für die finanzielle Gegenpartei verpflichtend wird. Zu den durch die ESMA angedachten weiteren Anforderungen gehören beispielsweise die Forderung einer vertraglichen Vereinbarung über den Umgang mit Störungen in der Datenzulieferung, eine kurze Anzeigefrist für eine gewünschte Delegation von fünf Geschäftstagen oder die Möglichkeit einer Teildelegation von Geschäften. 

Der Fahrplan bis zur Inkraftsetzung der Anpassungen ist nach aktuellem Stand wie folgt:

  • Abschluss der marktseitigen Stellungnahme: 19.06.2020
  • Feedback der ESMA zu den eingereichten Kommentaren: Q3 2020
  • Fertigstellung der finalen Standards & Übergabe an die Europäische Kommission: Q4 2020
  • Annahme durch die europäischen Gremien und Veröffentlichung im Amtsblatt: Q2 2021
  • Inkrafttreten der Änderungen an der EMIR-Meldung nach Veröffentlichung: Q4 2022

Auch wenn die Zeit bis zur Änderung der EMIR-Transaktionsmeldung auf den ersten Blick komfortabel und ausreichend erscheinen mag, sind die ersten Branchenverbände bereits dabei, eine längere Frist für die Umsetzung bei der ESMA zu fordern. 

Grund hierfür ist, dass man bei genauerer Betrachtung der vorgeschlagenen Änderungen feststellt, dass diese alles andere als trivial sind und eine Implementierung parallel zum aktuellen Melde-Setup erfolgen muss. Von daher erscheint eine zeitnahe Betroffenheitsanalyse nach Fertigstellung der finalen Standards als absolut empfehlenswert.