Mit dem Jahresabschluss rücken für Steuer- und Finanzteams die zentralen Aufgaben zur Finalisierung der Jahresergebnisse in den Fokus.

Zu den wiederkehrenden Themen im Bereich Transfer Pricing zählen die Jahresend-Anpassungen, mit denen sichergestellt wird, dass die tatsächlichen finanziellen Ergebnisse mit den festgelegten Transfer-Pricing-Richtlinien und den konzerninternen Vereinbarungen übereinstimmen.

Obwohl diese Anpassungen weit verbreitet und relativ unkompliziert umzusetzen sind, sollten sie nicht zu leichtfertig gehandhabt werden. Steuerfachleute müssen sich der möglichen Nebenwirkungen und Compliance-Risiken bewusst sein, die mit solchen Anpassungen einhergehen.

Andreas Wiesner

Partner, Global Transfer Pricing Services

KPMG Schweiz

Warum werden Jahresend-Anpassungen vorgenommen?

Jahresend-Anpassungen im Transfer Pricing dienen dazu, die tatsächliche Rentabilität konzerninterner Transaktionen oder die Gewinnsituation von Unternehmen im Konzernverbund an den Fremdvergleichsbereich aus Benchmark-Analysen anzugleichen. Sie korrigieren Prognosefehler, Mengen- oder Marktabweichungen sowie andere operative Schwankungen, die im Jahresverlauf auftreten, ohne das zugrundeliegende Transfer-Pricing-Konzept grundsätzlich zu verändern.

Durch die proaktive Rückführung der Ergebnisse auf ein fremdübliches Niveau können Jahresend-Anpassungen das Risiko von Primäranpassungen und Doppelbesteuerung in späteren Prüfungen reduzieren. Gleichzeitig sind sie ein wichtiges Instrument zur Steuerung der globalen Steuerbelastung und können sich positiv auf die effektive Steuerquote einer Unternehmensgruppe auswirken. 

Herausforderungen und Risiken

Jahresend-Anpassungen sind einfach umzusetzen und bleiben ein beliebtes Instrument für viele Schweizer und internationale Unternehmen. Trotz ihrer Praktikabilität sind sie mit gewissen Herausforderungen und Risiken verbunden, die sorgfältig gehandhabt werden müssen.


Anpassungen zulasten eines ausländischen Unternehmens

Leistet ein LRD eine Zahlung an die Schweizer Hauptgesellschaft, um dessen Rentabilität auf einen bestimmten Benchmark-Bereich zu senken, werden solche Anpassungen von lokalen Steuerbehörden oft besonders kritisch geprüft.

Es wird hinterfragt, ob solche Zahlungen tatsächlich dem Verhalten unabhängiger Dritter entsprechen, selbst wenn die Rentabilität dem Fremdvergleich entspricht. Solche Jahresend-Anpassungen sollten grundsätzlich vermieden werden.

Falls sie dennoch vorgenommen werden, ist sicherzustellen, dass konzerninterne Vereinbarungen solche Ausgleichszahlungen zulassen und der Einzelfall sauber dokumentiert wird.

Anpassungen zugunsten des empfangenden Unternehmens

Leistet eine Schweizer Hauptgesellschaft eine Ausgleichszahlung an einen ausländischen Limited Risk Distributor (LRD), um dessen Zielmarge zu erreichen, drohen in der Regel keine Probleme mit ausländischen Steuerbehörden.

Aus Schweizer Sicht können solche Anpassungen jedoch kritisch hinterfragt werden, insbesondere wenn die Verlustsituation des LRD nicht durch Verrechnungspreise, sondern durch lokale Fehlentscheidungen verursacht wurde. 


Wie lassen sich Jahresend-Anpassungen steuern oder vermeiden?

Um Beanstandungen durch Steuer- und Zollbehörden zu vermeiden, sollten Anpassungen zum Jahresende vermieden oder zumindest minimiert werden. Grundlage dafür ist ein klarer Prozess, der die tatsächlichen Transfer-Pricing-Ergebnisse laufend überwacht und es ermöglicht, notwendige Anpassungen bereits unterjährig vorzunehmen.

Analysetools helfen dabei, Verrechnungspreise kontinuierlich zu überwachen und zeitnahe Korrekturen einzuleiten. Am wichtigsten ist jedoch, die Ursachen für Abweichungen von den Verrechnungspreisrichtlinien und den Bedarf an Jahresend-Anpassungen zu untersuchen. Gründe für unvermeidbare Anpassungen sind oft Datenlücken, Ressourcenmangel oder unklare Verantwortlichkeiten.

Viele Schwierigkeiten lassen sich durch einen schrittweisen Ansatz mit kontinuierlichen Verbesserungen angehen. Analysieren Sie, warum Jahresend-Anpassungen notwendig sind – KPMG unterstützt Sie gerne bei der Entwicklung passender Lösungen. Schon kleine Veränderungen können zu erheblichen Verbesserungen führen.

Praktische Tipps für wirksame Jahresend-Anpassungen

In jedem Fall sollten Unternehmen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen jeder Gruppengesellschaft sorgfältig prüfen und fundierte Entscheidungen über Art und Umfang allfälliger Jahresend-Anpassungen treffen:

  • Anpassungen der operativen Marge

    Jahresend-Anpassungen zur Einhaltung des TNMM-Interquartilsbereichs sind gängige Praxis. Die Anpassung kann sich auf die Herstellungskosten, konzerninterne Verrechnungen oder OPEX-Komponenten auswirken. Diese Methode ist jedoch wenig differenziert und wird oft als «Jahresend-Bazooka» bezeichnet.

  • Anpassungen der Bruttomarge

    Anpassungen, die gezielt auf die Bruttomarge abzielen, fokussieren auf die Angemessenheit der Transferpreise im Zusammenhang mit den Herstellungskosten. Dieser Ansatz erlaubt gezieltere Korrekturen, insbesondere wenn unterhalb der Bruttomarge liegende Gewinn- und Verlustposten vollständig von der lokalen Einheit verantwortet werden und es nicht sachgerecht ist, lokale Verluste vollumfänglich zu übernehmen.

  • Weitere Anpassungen

    In bestimmten Fällen können Jahresend-Anpassungen spezifische Sachverhalte betreffen, etwa die Vergütung (oder Übernahme) von Währungsgewinnen oder -verlusten, die dazu geführt haben, dass Ergebnisse ausserhalb des Benchmark-Bereichs lagen.

Auswirkungen globaler Steuerentwicklungen

Jahresend-Anpassungen sollten stets mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen werden. Dazu gehört die Überprüfung der konzerninternen Vereinbarungen, ob solche Anpassungen vertraglich zulässig sind. Falls ja, ist die Begründung sowie die Berechnungsmethode klar zu dokumentieren.

Dies ist besonders wichtig, da die Einordnung der Jahresend-Anpassung auch andere Steuerarten wie Mehrwertsteuer, Quellensteuer oder Zollabgaben beeinflussen kann.

Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Rechtssache C-726/23, September 2025) hält fest, dass konzerninterne Transfer-Pricing-Zahlungen auf Basis der Transactional Net Margin Method (TNMM) gemäss OECD-Verrechnungspreisrichtlinien der Mehrwertsteuer unterliegen. Dieses Urteil unterstreicht die Notwendigkeit eines ganzheitlichen und sorgfältigen Vorgehens bei Jahresend-Anpassungen.

Checkliste für die Planung von Jahresend-Anpassungen

Nutzen Sie diese Checkliste als Leitfaden für Ihre Planung vor dem Jahresende:

  • Überprüfung der konzerninternen Vereinbarungen
  • Analyse der finanziellen Jahresperformance und der erwarteten Jahresendergebnisse im Vergleich zu Ihrer TP-Richtlinie
  • Identifizierung von Datenlücken und Ursachen
  • Festlegung des Jahresendansatzes und Berechnung des Anpassungsbetrags
  • Vorbereitung der Dokumentation für allfällige Anpassungen
  • Koordination mit den Teams für Zoll und indirekte Steuern

Wie KPMG Sie unterstützen kann

Die Transfer-Pricing-Spezialisten von KPMG unterstützen Unternehmen dabei, die Ursachen für Jahresend-Anpassungen zu identifizieren, die Übereinstimmung mit konzerninternen Vereinbarungen zu prüfen und wirksame Überwachungsprozesse zu etablieren.

Wir helfen Ihnen, praxistaugliche und nachhaltige Lösungen zu entwickeln, um kurzfristige Anpassungen zu minimieren und sicherzustellen, dass notwendige Korrekturen gut dokumentiert und den schweizerischen und internationalen Steuervorschriften entsprechen.

Ihr Ansprechpartner

Andreas Wiesner

Partner, Global Transfer Pricing Services

KPMG Schweiz