Nach neuem Aktienrecht wird das Aktienkapital auch in Fremdwährung zulässig sein. Zudem wird mit dem Kapitalband ein neues Rechtsinstitut eingeführt, welches dem Verwaltungsrat (VR) erlaubt, das nominale Aktienkapital innerhalb einer bestimmten Bandbreite zu verändern. Dieser Beitrag von Jörg Kilchmann gibt einen Überblick über die neuen Bestimmungen zur funktionalen Währung sowie zum Kapitalband.
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