• Olivier Eichenberger, Director |

Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) tritt per 1. Januar 2020 in Kraft (lesen Sie meinen Blog für weitere Informationen). Verschiedene (neue bzw. zu ändernde) Verordnungen zur Umsetzung dieser Steuerreform waren bislang lediglich als Entwurf im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens bekannt.

Am 13. November 2019 hat nun der Bundesrat die entsprechenden Verordnungen verabschiedet und deren in Kraft treten per 1. Januar 2020 beschlossen. Die Verordnungen sind unter folgendem Link verfügbar. 

Es handelt sich dabei um die folgenden drei Verordnungen:

  • Verordnung über die ermässigte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten (Patentbox-Verordnung)
  • Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen
  • Änderung der Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (neu: Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern)

Da diese drei Verordnungen in der Vernehmlassung grundsätzlich auf Zustimmung stiessen, hat der Bundesrat gegenüber den Entwürfen nur geringfügige Änderungen vorgenommen.

Somit können die betroffenen Gesellschaften ihre basierend auf den Entwurfsverordnungen begonnenen Arbeiten im Hinblick auf die Implementierung der Steuerreform weiterführen. Sollten Steuerpflichtige die Verordnungen bislang noch nicht beachtet haben, empfiehlt es sich, deren Auswirkungen nun zu analysieren.

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