Zur Wertanpassung der zahlreichen veränderlichen SV-Werte wird jährlich eine Aufwertungszahl ermittelt, die für das Jahr 2027 1,046 beträgt. Daraus wird u. a. die tägliche und monatliche Höchstbeitragsgrundlage errechnet.
Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze 2027 bleibt aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2027/2028 zum Vorjahr neuerlich unverändert. Weiters wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage – zusätzlich zur Valorisierung – um EUR 150 angehoben.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Auswahl der – noch nicht offiziell kundgemachten und daher nur als voraussichtlich anzusehenden – Werte: