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      Frist, Antragseinreichung, Bearbeitungsdauer, Mindestbeträge, Erstattungszeiträume

      Frist und Antragseinreichung

      Am 30. September 2026 endet die Frist für die Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2025. Anträge müssen bis zum Ende dieser Frist bei der österreichischen Finanzverwaltung vollständig eingelangt sein. Verspätete oder unvollständige Anträge werden abgelehnt.

      Die Anträge sind elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Nach Prüfung auf Vollständigkeit und Zulässigkeit werden die Anträge von der österreichischen Finanzverwaltung an den jeweiligen Mitgliedstaat weitergeleitet. Eine Vorlage von Originalbelegen bzw. Belegkopien ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Ab einem Rechnungsbetrag von EUR 1.000 (bei Kraftstoffrechnungen EUR 250) kann der erstattende Mitgliedstaat jedoch die Vorlage von Rechnungskopien verlangen.

      Bearbeitungsdauer, Erstattungszeiträume und Mindestbeträge

      Die zuständige Behörde entscheidet grundsätzlich innerhalb von 4 Monaten über die Erstattung der Vorsteuern, bei Anforderung von ergänzenden Informationen innerhalb von 8 Monaten. Der Erstattungszeitraum muss mindestens drei Monate und darf maximal ein Kalenderjahr umfassen. Bei beantragter Erstattung für ein gesamtes Kalenderjahr (oder den Rest eines Kalenderjahres) muss der Betrag mindestens EUR 50 betragen, bei einem Zeitraum von weniger als einem Jahr (aber mindestens drei Monaten) liegt die Grenze bei EUR 400.

      Praxis

      Frist und Antragsmodus sind für alle EU-Mitgliedstaaten gleich. Jedoch können von Land zu Land unterschiedliche steuerliche Bestimmungen hinsichtlich Art und Ausmaß der Vorsteuerrückerstattung bestehen. Beschränkungen betreffen regelmäßig Verpflegungs- und Bewirtungsaufwendungen, Repräsentationskosten, Pkw-Aufwendungen u. a.

      Wenn ausländische Behörden beglaubigte Übersetzungen von Rechnungen und Verträgen anfordern, sollten Kosten-Nutzen-Überlegungen angestellt und sollte daher die Höhe des Vorsteuerrückerstattungsbetrages beachtet werden. Vereinzelt treten in der Praxis auch Schwierigkeiten bei der rechtzeitigen (elektronischen) Zustellung von Ergänzungsersuchen bzw. Bescheiden auf.

      Ihre Ansprechpartner:innen bei KPMG unterstützen Sie gerne im Vorsteuerrückerstattungsverfahren.


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