Am 30. September 2026 endet die Frist für die Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2025. Anträge müssen bis zum Ende dieser Frist bei der österreichischen Finanzverwaltung vollständig eingelangt sein. Verspätete oder unvollständige Anträge werden abgelehnt.
Die Anträge sind elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Nach Prüfung auf Vollständigkeit und Zulässigkeit werden die Anträge von der österreichischen Finanzverwaltung an den jeweiligen Mitgliedstaat weitergeleitet. Eine Vorlage von Originalbelegen bzw. Belegkopien ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Ab einem Rechnungsbetrag von EUR 1.000 (bei Kraftstoffrechnungen EUR 250) kann der erstattende Mitgliedstaat jedoch die Vorlage von Rechnungskopien verlangen.