In unserem Newsletter 07/2026 haben wir bereits über die wesentlichen steuerlichen Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 informiert. Wir möchten noch auf zwei wichtige Klarstellungen und Anpassungen aufmerksam machen, die von praktischer Bedeutung sein können.
Kein Progressionsvorbehalt bei der Körperschaftsteuer
Wie bereits berichtet, erhöht sich der Körperschaftsteuersatz auf Einkommensteile über 1 Mio. € ab dem Jahr 2028 auf 24 %.
Laut der ursprünglichen Regierungsvorlage hätte ein Progressionsvorbehalt für ausländische Einkünfte, welche gem. DBA freizustellen sind, eingeführt werden sollen. Dadurch hätte sich der auf die inländischen Einkünfte anzuwendende Steuersatz erhöht.
Erfreulicherweise wurde diese Regelung letztlich nicht umgesetzt. Für Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen bedeutet dies mehr Rechtssicherheit und weniger administrativen Aufwand
Ausschüttungsfiktion bei Gesellschafter:innenverrechnungskonten: Wichtige Detailanpassungen
Bereits im Juli haben wir über die Einführung der Ausschüttungsfiktion bei Gesellschafterverrechnungskonten berichtet. Auf folgende Detailregelungen sei hinzuweisen:
- Der Zeitpunkt des Zuflusses der fiktiven Ausschüttung wurde nach hinten verschoben. Die Ausschüttung gilt nun nicht bereits am Tag nach dem Bilanzstichtag als zugeflossen, sondern grundsätzlich erst mit Feststellung des Jahresabschlusses, spätestens jedoch fünf Monate nach dem Bilanzstichtag.
- Die € 50.000 -Bagatellgrenze gilt nun unabhängig von der Beteiligungshöhe und nicht mehr nur für Gesellschafter:innen mit einer Beteiligung von mindestens 10 %.
· Die Regelung wurde zudem ausgeweitet und erfasst künftig auch mittelbare Gesellschafter:innen sowie diesen nahestehende Personen.
Während die Verschiebung des Zuflusszeitpunkts etwas mehr zeitlichen Spielraum schafft, wird der Anwendungsbereich der Regelung gleichzeitig erweitert. Betroffene Unternehmen sollten die neuen Regelungen daher rechtzeitig im Blick behalten.