Kürzlich einigte sich die Bundesregierung auf ein Doppelbudget 2027/2028 und präsentierte dessen Grundzüge. Zur Finanzierung des Budgets sind auch steuerliche Begleitmaßnahmen geplant.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es aktuell noch keine konkreten Gesetzesvorhaben oder Entwürfe gibt und daher im Moment nur auf die Medieninformationen und -berichte zurückgegriffen werden kann. Ein vollständiges Gesamtbild des Budgets soll zur Budgetrede am 10. Juni 2026 vorliegen.
Neben Investitionsanreizen dürfte insbesondere auch eine einnahmenseitige Budgetkonsolidierung bevorstehen. Soweit derzeit bekannt, sind folgende steuerliche Maßnahmen geplant:
- Progressive Staffelung der Körperschaftsteuer mit 24 % ab einem Gewinn von EUR 1.000.000
- Streichung des Gewinnfreibetrags gemäß § 10 EStG für Investitionen in Wertpapiere
- Einführung eines Sachbezugs auf E‑Autos im Ausmaß von rund 1/3 des normalen Sachbezugs
- Verlängerung der Erhöhung der Bankenabgabe (um 3 Jahre)
- Erhöhung der Immobilienertragsteuer
- Neues Steuerbetrugsbekämpfungspaket
- Streichung der Begünstigung für Beiträge zum FLAF für über 60‑Jährige
- Außerordentliche Anhebung der SV‑Höchstbemessungsgrundlage
- Streichung der Home‑Office‑Pauschale
- Senkung der Lohnnebenkosten (Senkung des Beitrags zum FLAF) im Ausmaß von einem Prozentpunkt auf 2,7 % ab 2028
Eine Wiedereinführung von Erbschafts- und Schenkungssteuern oder eine Erhöhung der Grundsteuer sind hingegen zumindest derzeit nicht geplant.
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten und wir werden natürlich über weitere Entwicklungen zeitnah berichten.