Zurück zur Inhaltsseite

      Am 22. April 2026 wurde im EU‑Amtsblatt der vom Europäischen Parlament beschlossene Standpunkt zu vorgesehenen Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und den unternehmerischen Sorgfaltspflichten veröffentlicht.


      Das Dokument gibt die Position des EU‑Parlaments in erster Lesung zum sogenannten Content‑Vorschlag des Omnibus-I-Pakets wieder, der Anpassungen insbesondere an der CSRD sowie der CSDDD vorsieht. Vorgesehen sind unter anderem eine Einschränkung des Anwendungsbereichs, Erleichterungen bei Angaben entlang der Wert­schöpfungs­kette sowie Änderungen bei Prüfungs‑ und Berichtsanforderungen. Die Veröffentlichung im EU‑Amtsblatt hat keine unmittelbare Rechtswirkung, dokumentiert jedoch formell den parlamentarischen Standpunkt im laufenden Gesetzgebungsverfahren.

      Kurzüberblick – Highlights

      • Anhebung der Schwellenwerte: Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Einzelebene soll auf Unternehmen mit durchschnittlich >1.750 Beschäftigten und >EUR 450 Mio. Nettoumsatz beschränkt werden; ähnlich für gruppen­weite Pflichten und Emittenten auf Konzernbasis. 
      • Erleichterungen für Holding-Mutterunternehmen und bei Übernahmen: Beteiligungsgesellschaften können von der konsolidierten Berichtspflicht befreit werden; 24 Monate Übergangszeit für neu erworbene Tochter­unter­nehmen. 
      • Begrenzung von Informationsanforderungen in der Wertschöpfungskette: Keine zusätzlichen Daten­an­forderungen über freiwillige Standards hinaus bei kleineren Partnern; gezielte Ausnahmen nur bei branchen­typischen Zusatzinformationen oder wenn Informationen anders nicht zumutbar beschaffbar sind. 
      • Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Berichtspflichten gelten unbeschadet der Richtlinie (EU) 2016/943; keine Pflicht zur Offenlegung von IP, Know-how oder ähnlichen Trade Secrets. 
      • Freiwillige Berichtsstandards für Nichtpflicht-Unternehmen: Kommission erlässt einen delegierten Rechts­akt für proportionale, einfache, modulare Standards; bis dahin ist eine Orientierung an Empfehlung C(2025)4984 (VSME) möglich. 
      • Qualitäts- und Vereinfachungsziele für Standards: Fokus auf klare, verhältnismäßige, möglichst quantitativen und interoperablen Angaben; Priorität für Indikatoren und eine klare Wesentlichkeitsanwendung.
      • Prüfung/Bestätigung: EU-Standards für Prüfverfahren werden präzisiert; die Kommission holt eine EFRAG-Stellungnahme ein und kann delegierte Rechtsakte regelmäßig überprüfen und ändern. 
      • Digitales Meldeportal: Geplantes zentrales EU-Portal mit Vorlagen, Leitlinien und Tools (inkl. KI-Potenzial­bewertung) zur Entlastung von Unternehmen und besserer Datennutzung. 
      • Taxonomie-Präzisierung: Die Kommission kann die Berichtspflichten für teilweise taxonomiekonforme Tätig­keiten spezifizieren.
      Rainer Kaufmann

      Senior Manager, Audit/Actuarial, Wien

      KPMG Austria


      Erfahren Sie mehr

      Unsere Expert:innen im Talk mit spannenden Gästen

      Regelmäßige Informationen zu aktuellen Themen rund um Versicherungen und Pensionskassen.

      Unsere Publikationen und aktuelle Schwerpunktthemen

      Unsere Versicherungsspezialist:innen sind für Sie im Einsatz.