Die EU-Kommission hat am 17. März 2026 zwei Entwürfe zu Anpassungen an den Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139 (sog. Klimarechtsakt) und (EU) 2023/2486 (sog. Umweltrechtsakt) veröffentlicht.
Die EU-Kommission hat am 17. März 2026 zwei Entwürfe zu Anpassungen an den Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139 (sog. Klimarechtsakt) und (EU) 2023/2486 (sog. Umweltrechtsakt) veröffentlicht.
Ziel der Änderungsentwürfe ist es, die technischen Bewertungskriterien zu vereinfachen und klarer zu fassen – insbesondere hinsichtlich der Nachweisführung zur Einhaltung der Vorschriften. Darüber hinaus werden die Kriterien an die weiterentwickelten EU-Rechtsvorschriften sowie an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Durch diese Anpassungen soll die praktische Anwendbarkeit der technischen Bewertungskriterien insgesamt verbessert und zugleich die Transparenz durch eindeutige Offenlegungsanforderungen gestärkt werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind weitreichend und betreffen einen Großteil der im Klima- bzw. Umweltrechtsakt erfassten Wirtschaftstätigkeiten – darunter Forstwirtschaft, Umweltschutz, Industrie, Energie, Verkehr und Bauwesen. Ebenso werden sämtliche generischen Anhänge zum Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen („Do No Significant Harm") überarbeitet.
Die Entwürfe der Delegierten Verordnungen befinden sich derzeit in einer öffentlichen Konsultationsphase, die bis zum 14. April 2026 läuft. Die Verabschiedung der finalen Delegierten Verordnungen ist für Sommer 2026 vorgesehen.
Die Pressemitteilung sowie die Änderungsentwürfe finden Sie hier.