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      Die EU-Kommission hat am 17. März 2026 zwei Entwürfe zu Anpassungen an den Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139 (sog. Klimarechtsakt) und (EU) 2023/2486 (sog. Umweltrechtsakt) veröffentlicht.


      Ziel der Änderungsentwürfe ist es, die tech­nischen Bewertungskriterien zu vereinfachen und klarer zu fassen – insbesondere hinsichtlich der Nachweisführung zur Einhaltung der Vor­schriften. Darüber hinaus werden die Kriterien an die weiterentwickelten EU-Rechts­vor­schriften sowie an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Durch diese An­passungen soll die praktische Anwendbarkeit der technischen Bewertungskriterien insgesamt verbessert und zugleich die Transparenz durch eindeutige Offenlegungs­anforderungen gestärkt werden.

      Die vorgeschlagenen Änderungen sind weit­reichend und betreffen einen Großteil der im Klima- bzw. Umweltrechtsakt erfassten Wirt­schaftstätigkeiten – darunter Forstwirtschaft, Umweltschutz, Industrie, Energie, Verkehr und Bauwesen. Ebenso werden sämtliche generischen Anhänge zum Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen („Do No Significant Harm") überarbeitet.

      Die Entwürfe der Delegierten Verordnungen befinden sich derzeit in einer öffentlichen Konsultationsphase, die bis zum 14. April 2026 läuft. Die Verabschiedung der finalen Delegierten Verordnungen ist für Sommer 2026 vorgesehen.

      Die Pressemitteilung sowie die Änderungsentwürfe finden Sie hier.

      Rainer Kaufmann

      Senior Manager, Audit/Actuarial, Wien

      KPMG Austria


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