Zurück zur Inhaltsseite

      Am 7. April 2026 veröffentlichte die EIOPA technische Spezifikationen für kleine und nicht komplexe Unternehmen (SNCUs) sowie Gruppen (SNCGs) – eine Kategorie, die im Rahmen des Solvency-II-Reviews eingeführt wurde. Präzisiert werden hier die QRT-Daten­punkte für die Bestimmung relevanter Kriterien zur Einstufung als SNCU-Unter­nehmen. Ziel ist die einheitliche Identifi­kation von SNCU-Unternehmen und die Förderung der Aufsichtskonvergenz.


      Im Zuge des Solvency-II-Reviews wurde die Kategorie von kleinen und nicht komplexen Unternehmen („small and non-complex under­takings“; SNCUs) eingeführt. Damit wird ein neues, zusätzliches Proportionalitätsprinzip etabliert, da bei SNCUs zum Beispiel eine ver­hältnismäßigere Anwendung von Governance‑ und quantitativen Anforderungen möglich ist.

      Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA hat nun technische Spezifikationen für kleine und nicht komplexe Unter­nehmen („small and non-complex undertakings“; SNCUs) und ent­sprechende Gruppen (SNCGs) veröffentlicht. Das Papier soll insbesondere Unternehmen und Aufsichtsbehörden dabei helfen, jene Unter­nehmen zu identifizieren, die potenziell unter diese Kategorie fallen.

      Denn SNCUs/SNCGs werden anhand eines be­grenzten Sets

      • quantitativer Kriterien (insbesondere können Unternehmen, die ein (partielles) internes Modell haben, per se nicht als SNCU-Unternehmen klassifiziert werden) und 
      • qualitativer Kriterien 

      bestimmt, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt sein müssen; die Kriterien sind in den Artikeln 29a und 213a der Solvency‑II‑Richtlinie verankert.

      Neben der Zuordnung relevanter QRT-Daten­punkte konkretisiert das Dokument die zentralen quantitativen Kriterien, die über zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre erfüllt sein müssen und – bei gemischten Unter­nehmen – nur greifen, wenn die jeweilige Sparte eine festgelegte Wesentlichkeitsschwelle überschreitet:

      Für Lebensversicherer bzw. Kompositversicherer mit wesentlichem Life-Anteil

      • darf das Verhältnis aus dem Netto-Zins­risiko-SCR und den bruttotechnischen Rück­­stellungen höchstens 5 Pro­zent betragen; 
      • die bruttotechnischen Rückstellungen aus dem Lebensgeschäft dürfen EUR 1 Mrd. nicht überschreiten. 

      Für Schaden/Unfallversicherer bzw. Komposit­versicherer mit wesentlichem Non-Life-Anteil

      • muss die durchschnittliche kombinierte Schaden-/Kostenquote der letzten drei Jahre (netto, d. h. nach Rückver­sicherung) unter 100 Prozent liegen; 
      • die jährlichen Bruttoprämieneinnahmen im Non-Life-Geschäft dürfen EUR 100 Mio. nicht überschreiten; 
      • der Anteil der Prämien aus Marine, Aviation & Transport oder Kaution/Kredit (MAT) am Bruttoprämienvolumen darf maximal 30 Prozent betragen. 

      Für alle Unternehmensarten gilt zusätzlich: 

      • die grenzüberschreitenden Brutto­prämien­einnahmen liegen unter EUR 20 Mio. oder unter 10 Prozent der gesamten Brutto­prämien; 
      • die Summe aus dem Marktrisiko-SCR, dem in Art. 105(6) genannten Teil des Ausfalls­risiko-SCR (Ausfallsrisiko für Ver­briefun­gen, Derivate, Forderungen an Inter­mediäre und sonstige nicht im Spread­risiko erfasste Kapital­anlagen) sowie etwaigen Kapital­anforderungen für Investitionen in immaterielle Ver­mögens­werte (SCR Intangibles) überschreitet nicht 20 Prozent der gesamten Investments; 
      • der Anteil der übernommenen Rückversicherung liegt unter 50 Prozent (gemessen an der jährlichen Brutto­prämie); 
      • die Einhaltung des Solvency Capital Requirement (SCR) ist gegeben. 

      Die hier beschriebene EIOPA-Technische Spezifikation präzisiert, welche Datenpunkte der Quantitative-Reporting-Templates (QRTs) für die Berechnung der oben beschriebenen Risikoindikatoren genau verwendet werden sollen. Dies betrifft zum einen die oben ange­führten Indikatoren, aber auch die Definition von Kompositversicherern mit „wesentlichem“ Life- bzw. Non-Life-Anteil.

      Die technischen Spezifikationen sind ab dem Datum des Eintritts in die Anwendung der geänderten Solvency-II-Richt­linie anzuwenden, mit dem Ziel einer europaweit einheitlichen Umsetzung ab diesem Zeitpunkt.


      Erfahren Sie mehr

      Unsere Expert:innen im Talk mit spannenden Gästen

      Regelmäßige Informationen zu aktuellen Themen rund um Versicherungen und Pensionskassen.

      Unsere Publikationen und aktuelle Schwerpunktthemen

      Unsere Versicherungsspezialist:innen sind für Sie im Einsatz.