Im EU-Amtsblatt vom 18. März 2026 ist die "Delegierte Verordnung (EU) 2026/283 der Kommission vom 12. Dezember 2025 zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 festgelegten technischen Regulierungsstandards im Hinblick auf die 2025 vorgenommene Aktualisierung der Taxonomie für das einheitliche elektronische Berichtsformat" veröffentlicht worden.
In der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 der Kommission wird das einheitliche elektronische Berichtsformat festgelegt, das Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, für die Erstellung ihrer Jahresfinanzberichte verwenden müssen.
Die für das einheitliche elektronische Berichtsformat zu verwendende Basistaxonomie beruht auf der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie und erweitert diese.
Im März 2025 veröffentlichte die IFRS Foundation die Aktualisierung der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie. Dieser Aktualisierung wird in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 Rechnung getragen.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/815 in der Fassung vom 7. April 2026 gilt für Jahresfinanzberichte mit Abschlüssen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen.