Das IASB hat am Freitag, den 28. November 2025 die finalisierten „Illustrative Examples“ zu Unsicherheiten in den Financial Statements veröffentlicht, die anhand klimabezogener Beispiele erläutert werden. Diese werden als illustrative Beispiele zu den IFRS-Rechnungslegungsstandards aufgenommen.
Mit 28. November 2025 wurden die „Illustrative Examples“ veröffentlicht, in denen veranschaulicht wird, wie Unternehmen die Auswirkungen von Unsicherheiten in Abschlüssen darstellen müssen. Die Beispiele illustrieren die Darstellung von Auswirkungen von Unsicherheiten anhand klimabezogener Sachverhalte, die Grundsätze und Anforderungen gelten jedoch gleichermaßen für alle Arten von Unsicherheiten. Die „Illustrative Examples“ haben als Begleitmaterial zu den IFRS kein Datum des Inkrafttretens. Das IASB erwartet dennoch, dass die Unternehmen etwaige Auswirkungen auf ihre Berichterstattung möglichst zeitnah umsetzen. Insgesamt wurden die folgenden 6 Beispiele veröffentlicht:
Beispiel 1: Wesentlichkeitsbeurteilungen: Dieses Beispiel veranschaulicht, wie Unternehmen Wesentlichkeitsbeurteilungen im Abschluss vornehmen. In dem Illustrativen Beispiel werden die Wesentlichkeitsbeurteilungen in Verbindung mit zusätzlichen Angaben anhand von zwei Szenarien verdeutlicht.
Beispiel 2: Angabe von Annahmen: Spezifische Anforderungen: Anhand eines Beispiels des IAS 36 wird veranschaulicht, welche Informationen Unternehmen in Bezug auf die wesentlichen Annahmen offenzulegen haben, die die Unternehmen zur Bestimmung der erzielbaren Erträge von Vermögenswerten verwenden.
Beispiel 3: Es wird veranschaulicht, dass Informationen über die getroffenen Annahmen über die Zukunft erforderlich sein können, auch wenn die spezifischen Angabevorschriften in anderen IFRS-Rechnungslegungsstandards eine derartige Offenlegung nicht vorschreiben. Zudem wird verdeutlicht, wie Unternehmen bestimmen, ob und welche Informationen zu den getroffenen Annahmen offengelegt werden müssen.
Beispiel 4: Angaben zum Kreditrisiko: Im Speziellen wird gezeigt, wie Unternehmen Informationen über die Auswirkungen bestimmter Risiken auf ihre Kreditrisiken und Kreditrisikomanagementpraktiken, sowie Informationen darüber, wie diese Praktiken mit der Erfassung und Bewertung erwarteter Kreditausfälle zusammenhängen, offenlegen könnten.
Beispiel 5: Angaben zu Rückstellung für Stilllegung und Wiederherstellung: Es wird dargestellt, wie Unternehmen Angaben von Verpflichtungen aus der Stilllegung von Anlagen und der Wiederherstellung von Standorten machen könnten, selbst wenn deren Auswirkungen auf den Buchwert der Rückstellung der Unternehmen für die Stilllegung von Anlagen und Wiederherstellung von Standorten nicht wesentlich sind.
Beispiel 6: Offenlegung disaggregierter Informationen im Anhang: Das letzte Beispiel veranschaulicht die Anforderungen in den Paragrafen 41–42 sowie B110 von IFRS 18 Darstellung und Offenlegung in Abschlüssen. Konkret wird dargestellt, wie Unternehmen die im Anhang gemachten Angaben zu einer Klasse von Sachanlagen (PP&E) auf der Grundlage unterschiedlicher Risikomerkmale disaggregieren können, wenn dies zur Bereitstellung wesentlicher Informationen erforderlich ist.