Die EU-Kommission hat am 20. November 2025 ein Paket zur Stärkung der Zusatzrenten vorgeschlagen, das Änderungen der PEPP-Verordnung und der EbAV-II-Richtlinie vorsieht.
Ziel der EU-Kommission ist es, sowohl die Nachfrage nach als auch das Angebot an privaten Altersvorsorgeprodukten zu erhöhen. Dabei bleibt die Gestaltung der nationalen Rentensysteme in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, und die Sozialpartner behalten ihre Autonomie bei der Verwaltung von Zusatzrenten. Das Paket ist Teil der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion (SIU), die Haushalten mehr Möglichkeiten bieten soll, Vermögen über die Kapitalmärkte aufzubauen und gleichzeitig Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der EU zu fördern. Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und Rat geprüft.
Neben den zwei Gesetzesvorschlägen zu PEPP und EbAV II enthält es auch eine Mitteilung sowie eine Empfehlung an die EU-Mitgliedstaaten zu Trackingsystemen mit Informationen über die individuellen Rentenansprüche, zu Übersichten über die Altersvorsorgen und zur Mitgliedschaft. Unter diesem Link können Sie sich das Paket herunterladen.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission.
Lesen Sie hier außerdem erste Kommentare von dem Dachverband europäischer Versicherer (Insurance Europe), dem Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) und dem Deutschen Fondsverband (BVI).