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      Am 5. Februar 2024 veröffentlichte EFRAG den ersten Satz von zwölf Erläuterungen zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772), die die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung konkretisieren. Bereits im März folgte der zweite Satz und bietet Unternehmen damit Hilfestellung in der Interpretation der Bestimmungen der ESRS.

      Die Q&As (ESRS Implementation Q&A Platform, Explanations 1/2024 und 2/2024) können unter diesem Link abgerufen werden.

      Rainer Kaufmann

      Senior Manager, Audit/Actuarial, Wien

      KPMG Austria

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