Maßnahmen vor Jahresende 2025 – Für alle Steuerpflichtigen
Tax News – KMU November 2025
Tax News – KMU November 2025
Sonderausgaben, Spenden, Handwerker:innen – und Reparaturbonus, Zuwendungen
Sonderausgaben ohne Höchstbetrag und Kirchenbeitrag
Folgende Sonderausgaben sind ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig:
- Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten
- Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung
- bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie
- Steuerberatungskosten (wenn nicht bereits Betriebsausgaben/Werbungskosten)
Pauschalierte Steuerpflichtige können Steuerberatungskosten jedenfalls als Sonderausgaben absetzen. Kirchenbeiträge sind bis zu EUR 600 absetzbar und werden über die Meldung an das Finanzamt automatisch berücksichtigt.
Spenden als Sonderausgaben
Spenden an bestimmte Organisationen (Forschungseinrichtungen, öffentliche Museen etc.) können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ebenso können durch private (Geld-)Spenden an mildtätige Organisationen, Tierschutzvereine und Tierheime (BMF-Liste) sowie an Freiwillige Feuerwehren Steuern gespart werden. Die Obergrenze an abzugsfähigen betrieblichen und privaten Spenden liegt bei 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Ab 2024 wurde mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz die Abzugsfähigkeit von Spenden u. a. für Schulen, Kindergärten, Kultureinrichtungen oder Sportvereine erweitert. Voraussetzung ist die Gemeinnützigkeit dieser Organisationen.
Die Abzugsfähigkeit als Sonderausgabe ist an die Voraussetzung geknüpft, dass Vor-, Zuname und Geburtsdatum an die begünstigte Organisation bekannt gegeben werden zur weiteren Datenübermittlung an das Finanzamt, welches die Sonderausgabe automatisch in der Veranlagung berücksichtigt.
Zukunftsvorsorge – Bausparen – Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge
Die 2025 geförderte private Zukunftsvorsorge im prämienbegünstigten Ausmaß von EUR 3.552,66p. a. führt zur staatlichen Prämie von 4,25 % (EUR 150,99). Beim Bausparen gilt für 2025 eine staatliche Prämie von EUR 18 beim maximal geförderten Einzahlungsbetrag von EUR 1.200 (sofern der Bausparvertrag das gesamte Jahr aufrecht war).
Handwerker:innen- und Reparaturbonus
Beim Handwerkerbonus können 20 % der Nettokosten von Handwerker:innenleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich bis zum maximalen Betrag von EUR 1.500 pro Person (bzw. pro Wohneinheit) lukriert werden. Die Antragstellung ist online unter www.handwerkerbonus.gv.at möglich.
Der bereits ausgeschöpfte Reparaturbonus soll Plänen der Regierung zufolge bereits im Dezember von der „Geräte-Retter-Prämie“ abgelöst werden. Details zu den Rahmenbedingungen und Förderhöhen sind noch nicht beschlossen und bleiben noch abzuwarten.
Zuwendungen an Privatstiftungen
Bei der Zuwendung von Vermögen an eine Privatstiftung fällt Stiftungseingangssteuer an. Ab 1.1.2026 kommt es zur Erhöhung der Stiftungseingangssteuer und des Stiftungseingangssteueräquivalents von derzeit 2,5 % auf zukünftig 3,5 %. Geplante Zuwendungen an Privatstiftungen sollten daher nach Möglichkeit noch im Jahr 2025 vorgenommen werden.
Des Weiteren wird die Zwischensteuer für Stiftungen ab dem Kalenderjahr 2026 auf 27,5 % (derzeit noch 23 %) angehoben.