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      Anpassungen an die Inflation
       

      Durch die Abschaffung der „kalten Progression“ wird die aufgrund der Inflation entstehende jährliche Mehrbelastung der Einkommensteuer abgegolten. Dabei werden die wesentlichen Tarifelemente und Absetzbeträge automatisch im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflationsrate angepasst. Das verbleibende Drittel wird aufgrund der Budgetsanierung derzeit ausgelassen. Beim Spitzensteuersatz von 55 Prozent erfolgt keine inflationsbedingte Anpassung.

      Durch die automatische Inflationsanpassung der für die 1. bis 5. Tarifstufe maßgebenden Grenzbeträge ergeben sich nachfolgende Werte in der Einkommensteuer ab 2026:

      Einkommen (in €) Grenzsteuersatz
      Über Bis
      0 13.539 0%
      13.539 21.992 20%
      21.992 36.458 30%
      36.458 70.365 40%
      70.365 104.859 48%
      104.859 1.000.000 50%
      Über 1.000.000 55%


      Grundlage für die Tarifänderung ist die rollierende Inflation von Juli 2024 bis Juni 2025, die 2,6 Prozent beträgt. 2/3 davon ergeben eine Anhebung von 1,733 Prozent.


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