Signaturkarte bei Registrierkassen muss unter Umständen getauscht werden

Tax News – KMU Juni 2025

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Bergsteiger, der fotografiert

Tausch und Implementierung bis spätestens Mai 2027

Aufgrund einer Sicherheitslücke („EUCLeak“) und der damit zusammenhängenden mangelnden Verlängerung der Zertifizierung für den Chip ACOS-ID 2.1 ist unter Umständen ein Tausch der Signaturkarte in der Registrierkasse notwendig. Davon betroffen können jene Registrierkassen sein, die mit einer physischen Signaturkarte als Signaturerstellungseinheit (z. B. mittels USB-Stick) ausgestattet sind und die Smartcard ACOS-ID 2.1 verwenden. Registrierkassen, die als Signaturerstellungseinheit eine Online- oder HSM-Lösung verwenden, sowie cloudbasierte Kassensysteme sind nicht von der Umstellung betroffen. Cloudbasierte Kassensysteme kommen üblicherweise bei einer Tablet-Kassa oder mobile/App-Kassa vor. Erheblich für einen etwaigen Tausch ist, dass die Kassa mit einer Smartcard ACOS-ID 2.1 als Signaturerstellungseinheit ausgestattet ist – diese Karten sind insbesondere ab Juni 2022 im A-Trust Webshop verfügbar gewesen. Folglich kann der Tausch bei einer PC-Kassa, einer POS-Kassa oder einer Typ-2d-Kassa notwendig sein.

Grundsätzlich hätten betroffene Steuerpflichtige den Kartentausch vor dem 7. Juni 2025 durchführen müssen. In Abstimmung mit dem BMF dürfen die betroffenen Signaturkarten mit dem Chip ACOS-ID 2.1 jedoch aufgrund der außergewöhnlichen Umstände bis spätestens Mai 2027 getauscht und implementiert werden. Dementsprechend ist die alte Signaturkarte außer Betrieb zu nehmen und die neue Signaturkarte in FinanzOnline zu registrieren und in Betrieb zu nehmen. Die Registrierkasse selbst muss jedoch nicht abgemeldet bzw. neu angemeldet werden.