Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 (Teil II) bringt weitere Sparmaßnahmen

Tax News – KMU Juni 2025

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Bergsteiger, der fotografiert

Ausweisdokumente, Krankenversicherung für Pensionisten und Privatstiftungen

Nachdem Ende März 2025 bereits umfassende Budgetsanierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht wurden, sind im Mai 2025 nun weitere Sparmaßnahmen beschlossen worden („Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II“).

Wichtige Aspekte sind nachfolgend überblicksmäßig dargestellt:

Reisepass, Führerschein etc. werden teurer

Die Bundesgebühren wurden um die seit der letztmaligen Anpassung im Jahr 2011 eingetretene Inflation (fast 50 Prozent) angehoben. Ab Juli 2025 kostet die Ausstellung eines Reisepasses sohin EUR 112 (statt bisher EUR 75,90), die Gebühr für einen Führerschein kostet dann EUR 90 (statt bisher EUR 60,50).

Höhere Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten

Ab 1. Juni 2025 wird auch der Krankenversicherungsbeitrag für Pensionist:innen von 5,1 Prozent auf 6 Prozent angehoben. Für einzelne Gruppen (z. B. Ausgleichszulagenbezieher:innen) wird die Erhöhung erst ab 2026 wirksam. Zur Abfederung dieser Maßnahme wird die Rezeptgebühr im Jahr 2026 nicht erhöht. Außerdem wird die Arzneimittelobergrenze auf 1,5 Prozent des Nettoeinkommens gesenkt. Überdies wird der Maximalbetrag der SV-Rückerstattung (Negativsteuer) für Bezieher:innen niedriger Pensionen ab dem Kalenderjahr 2025 auf EUR 710 angehoben (bisher EUR 637).

Verschärfungen für Privatstiftungen

Ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2026 wird die Zwischensteuer bei Privatstiftungen auf 27,5 Prozent angehoben (bisher 23 Prozent). An dem Charakter der Zwischensteuer bzw. der Zwischenbesteuerung zugrundeliegenden Systematik ändert sich nichts. Folglich beträgt etwa die Gutschrift der Körperschaftsteuer der Jahre ab 2026 auch 27,5 Prozent der jeweiligen Bemessungsgrundlage. Entsprechend den Änderungen im Stiftungseingangssteuergesetz kommt es auch zu einer Erhöhung des Stiftungseingangssteueräquivalents im Grunderwerbsteuergesetz für Erwerbsvorgänge von Privatstiftungen ab 1. Jänner 2026 auf 3,5 Prozent (von bislang 2,5 Prozent).