FMA veröffentlicht den aktualisierten Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

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Das Bild zeigt eine Person, die hinter einem großen, bunten Regenschirm steht, der in einem Regenbogenmuster gestaltet ist. Die Person trägt rote Gummistiefel und steht auf einem hellen, betonierten Boden vor einer grauen Wand. Der Schirm wirft einen langen Schatten auf den Boden, und die Farben des Schirms heben sich lebhaft gegen die neutrale Umgebung ab.

FMA hat am 31. März ihren aktualisierten Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken herausgegeben. 

Der FMA-Leitfaden behandelt neben den physischen und transitorischen Risiken auch die zunehmenden Herausforderungen im Zusammenhang mit Biodiversitätsrisiken, die bedingt durch den Klimawandel zur erheblichen Bedrohung anwachsen können. Der Klimawandel und der Verlust der biologischen Vielfalt führen zu komplexen und schwer beherrschbaren Risiken, die sich kaskadenartig ausbreiten können.

Zusätzlich setzt sich der FMA-Leitfaden mit den Klimawandelfolgen in Österreich auseinander und analysiert beispielhaft, welche Sektoren von welchen Folgen des Klimawandels betroffen sein können.

Starker Fokus wird auf die vollständige Integration der Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement gelegt: von der Identifikation der Nachhaltigkeitsrisiken über die Untersuchung, wie die relevanten Nachhaltigkeitsrisiken auf bestehende Risikokategorien durchschlagen, bis zur Überwachungsfunktion bzw. Steuerungsfunktion. Im FMA-Leitfaden wird betont, dass Finanzmarktteilnehmer jedenfalls robuste Vorkehrungen im Risikomanagement treffen sollen. Dies umfasst auch die Integration in die Geschäftsstrategie und die Berücksichtigung in Fit-&Proper-Schulungen. Neben einer generellen Aktualisierung wurde erstmalig auch das Thema der Transitionsplanung mit aufgenommen.

Als besonders praxisrelevanter Aspekt wurde zudem der Annex aktualisiert und ausgeweitet, der einen Überblick zu Tools und Methoden für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bietet.

Weiterführende Informationen sowie den Link zum FMA-Leitfaden finden Sie in der FMA-Pressemitteilung vom 31. März 2025.