Mietpreisbremse: Altbaumieten 2025 eingefroren

Tax News – KMU Mai 2025

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Bergsteiger auf Gipfel, der in die Ferne blickt

Aufgrund der im März 2025 neuerlich beschlossenen Mietenbremse (Mietpreisbremse) dürfen Mieten in Altbau-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen im Jahr 2025 nicht an die Inflation angepasst werden. Die genannten Mieten werden damit – zumindest bis 2026 – eingefroren. Ohne diesen Schritt wären Kategorie- und Richtwertmieten ab April um ca. 3 bis 4 Prozent angestiegen. Nicht betroffen sind insbesondere Mieten für private Neubauwohnungen; hier können die Mieten demnach erhöht werden (insbesondere aufgrund Wertsicherungsklauseln).