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      Im EU-Amtsblatt sind am 20. Februar 2025 die regulatorischen Vorgaben an Prozesse und Formate zu Meldungen von IKT-bezogenen Vorfällen oder erheblichen Cyberbedrohungen veröffentlicht worden.

      Regulatorische Vorgaben zu Meldung von IKT-Vorfällen
       

      Im EU-Amtsblatt vom 20. Februar 2025 sind zwei wesentliche Regulierungstexte zur Meldung von IKT-bezogenen Vorfällen bzw. erheblichen Cyberbedrohungen gemäß DORA veröffentlicht worden:

      • Delegierte Verordnung (EU) 2025/301:
        Festlegung des Inhalts und der Fristen für die Erstmeldung, die Zwischenmeldung und die Abschlussmeldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle sowie des Inhalts der freiwilligen Meldung erheblicher Cyberbedrohungen.
      • Durchführungsverordnung (EU) 2025/302:
        Standardformulare, Vorlagen und Verfahren für Finanzunternehmen zur Meldung eines schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfalls oder einer erheblichen Cyberbedrohung.
      Katarina Heigl

      Senior Managerin, Audit, Wien

      KPMG Austria

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