Aktueller Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinssatz
Tax News – KMU Dezember 2024
Tax News – KMU Dezember 2024
Senkung des Basiszinssatzes führt zu Reduktion von Abgabenzinsen
Der Basiszinssatz (zuletzt 3,03 %) dient als mehrfacher Referenzzinssatz. Da die EZB den Leitzins im September 2024 gesenkt hat, wurde auch der Basiszinssatz von 3,88 % auf 3,03 % gesenkt. Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen seit 1. Juli 2024 gem. § 212 Abs. 2 BAO 4,5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz liegen. Die aktuellen Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die nachstehend angeführten Zinsen werden erst festgesetzt, sofern sie einen Betrag von EUR 50 übersteigen.
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Seit 18.9.2024 |
Bisher |
Stundungszinsen |
7,53 % |
8,38 % |
Aussetzungszinsen |
5,03 % |
5,88 % |
Anspruchszinsen |
5,03 % |
5,88 % |
Beschwerdezinsen |
5,03 % |
5,88 % |
Umsatzsteuerzinsen |
5,03 % |
5,88 % |