Solvency II und IRRD: Neue Regeln für den Versicherungssektor im EU-Rat angenommen

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Der Europäische Rat hat am 5. November 2024 zwei Rechtsakte angenommen, mit denen die Solvency-II-RL geändert und neue Vorschriften für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungen (IRRD) eingeführt werden.

Die Richtlinien werden in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht und treten anschließend 20 Tage später in Kraft. Die neuen Vorschriften gelten mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.
Die wesentlichsten Anpassungen betreffen:

  • Proportionalitätsprinzip in der Anwendung von Solvency II auf sogenannte low-risk undertakings
  • Reduktion des cost of capital von 6 Prozent auf 4,75 Prozent
  • Neukalibrierung und neuer Berechnungsansatz bei der risikolosen Zinskurve
  • Vereinfachte Einstufung beim Aktienrisiko-Modul als „langfristig“
  • Änderungen in der Offenlegung und Berichterstattung, insbesondere bei SFCR und ORSA
  • Umsetzung der präventiven Sanierungs- und Abwicklungsplanung für Unternehmen, die zusammen mindestens 60 Prozent (Sanierung) bzw. mindestens 40 Prozent (Abwicklung) des Versicherungs- und Rückversicherungsmarktes abdecken

Den Link zur Pressemitteilung des Europäischen Rates finden Sie hier.