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      Der Rat hat am 19. November 2024 die neue Verordnung über Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) angenommen. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, Rating-Tätigkeiten in der EU kohärenter, transparenter und vergleichbarer zu gestalten, um das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Finanzprodukte zu stärken.

      ESG-Ratings bewerten das Nachhaltigkeitsprofil von Unternehmen oder Finanzinstrumenten, indem sie deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt sowie Nachhaltigkeitsrisiken analysieren. Diese Ratings sind zunehmend wichtig für die Kapitalmärkte und das Vertrauen der Anleger.

      Anbieter von ESG-Ratings in der EU müssen nach der neuen Verordnung von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassen und beaufsichtigt werden und spezifische Transparenzanforderungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich ihrer Methodik und Informationsquellen. Anbieter außerhalb der EU benötigen eine Zulassung durch einen in der EU zugelassenen ESG-Rating-Anbieter oder müssen auf der Grundlage quantitativer Kriterien anerkannt werden.

      Die Verordnung führt den Grundsatz der Trennung von Unternehmen und Tätigkeiten ein, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

      Die Pressemitteilung finden Sie hier.

      Katarina Heigl

      Senior Managerin, Audit, Wien

      KPMG Austria

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